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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnungsvertrag
 
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2003 13:27
Hallo,
ich hab mal wieder ne total bescheuerte Frage!

Wenn der Kunde einen Kontovertrag unterzeichnet, muss er (zumindest bei uns) mit seinem vollen Namen unterschreiben.
Kann mir jemand sagen warum das so ist?
Wäre wichtig.
Und verbessert mich bitte wenn man das eigentlich nicht müsste.
Ich hab da nämlich mit meiner Freundin drüber diskutiert, weil sie eigentlich nie mit vollem Namen unterschreibt. Da wollte sie halt auch den Kontovertrag nur mit mit Nachname unterschreiben.
Aber in der Bank sagt man mir das man da unbedingt mit vollem Namen unterzeichnen muss, weil das ja ein Vertrag ist.
Helft mir bitte weiter.
Danke im voraus

MfG
Sven

Mikey
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 13:41
Hallo,
also das hab ich ja noch nie gehört, bin jetzt seid drei Jahren Betreuer und hab doch schon so einige Kontoeröffnung gemacht und alle Kunden haben einfach mit ihrer "normal-gängigen" Unterschrift unterzeichnet, es geht ja auch um die Unterschrift, wird ja so auch ins Unterschriftenblatt eingescannt. Dann müsste er ja jedesmal wenn er z.B. ne Überweisung oder nen Autrag abgibt mit dem vollen Namen unterschreiben, bräuchte sozusagen dann ne extrige zusätzliche"Bankunterschrift".Sollte er z.B. dann bei ner Überweisung oder sogar Auszahlung nicht drandenken, stimmt ja dann das Unterschriftenblatt mit seiner echten Unterschrift nicht überein. Ist doch irgendwie hirnrissig. Als bei uns ist es zumindest so.
Mathias17
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.12.2003 13:45
Sven meinte auch nicht die Unterschrift auf der Unterschriftenkarte (die können die Kunden beliebig machen), sondern er meinte die Unterschrift zum rechtskräftigen unterzeichnen des Kontovertrags, das die mit Vor- u. Zuname gemacht werden soll.

MfG Mathias
Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 13:47
vergesst bitte nicht, dass es einen Unterschied zwischen der Unterschriftsprobe (für Überweisungen und so >>> wird eingescannt...) und der Unterschrift auf dem Kontovertrag gibt. warum die allerdings vollständig sein muss, weiß ich auch nicht. ist halt so um rechtlich wirksam zu sein...
FreD
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2003 13:48 - Geaendert am: 12.12.2003 13:49
@Mikey: Moment mal. Mich interessiert jetzt was ganz anderes. Seit 3 Jahren Kundenbetreuer? Jahrgang 83? Das heißt jetzt bist du 20. Das heißt mit 17 haste die Ausbildung abgeschlossen. Und angefangen hast du die Ausbildung dann mit 14 / 15 oder was? Keine Bundeswehr? Kein Zivi? Das kannste meine Oma erzählen, dass du schon 3 Jahre "Berater" (was wahrscheinlich Schalterfuzzie ist) bist ;-)

Zum Thema: Sehe das so ähnlich. Hab noch nie jemanden mit vollen Namen unterschreiben lassen. Der Name steht doch vollständig auf dem Kontoeröffnungsformular

___________________________________________
Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden

Mikey
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 13:53
Sorry, seid drei Jahren bei der Bank, also mit 17 angefangen, seit einem Jahr Betreuer in nerkleinen Filiale. Besser so? Mann muss ja nicht gleich persönlich werden!!! Oder lese ich da Neid, wirst wahrscheinlich selber so ein Schalterfuzzi sein....

Bei uns gibt es bei einer Kontoeröffnung kein extriges Unterschriftenblatt sondern die Unterschrift für die Kontoeröffnung wird gleichzeitig für die Unterschriftenprobe verwendet!
Mikey
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 13:56
@FreD
Kann dir auch gerne auf deine Arbeitsadresse mailen....
Mein Konzern wird in nicht gar so entfernter Zeit deinen schlucken....

;-)
FreD
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2003 13:57
hatte mich nur gewundert und wenn ich persönlich werde sieht das nicht so rosig aus ;-)

Ich bin kein "Schalterfuzzi" und auch kein Berater. Ich bin noch "Azombie" und mehr werd ich in der Bank auch nicht, denn ich bin ab Januar wech Richtung Hochschule.
FreD
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2003 13:58
wenn "dein" Konzern, zu dem ich ja auch schon gehöre "meinen" schluckt bin ich schon über alle Berge ;-)
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2003 14:00
ja genau, mathias hat recht .
Ich meine die Unterschrift für den Vertrag zwischen Sparkasse und Kunde. Es gibt extra noch das Unterschriftenblatt.
Gibts da was gesetztliches oder so?

MfG
Sven

Mikey
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 14:01
Ist es jetzt klar was ich mit den drei Jahren meinte?
Wegen Zivi oder Scheißbund, ne danke. Hab mir zum Glück beim Basketball die Schulter und den Rücken kaputt gemacht, also war das hinfällig. Somit erklärt?
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 14:02
versteh die ganze diskussion nich. die unterschrift auf dem vertrag muss mit der im perso oder reisepass übereinstimmen. fertig. ob vor und oder nachname ist doch SCH***** egal... :-)

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

Nudla
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 14:04
Ist zwar schon n bisschen her - aber wenn ich mich recht erinnere, hab ich mal gelernt, dass die Unterschrift auf dem Vertrag eine "rechtswirksame Unterschrift" sein muss. Das bedeutet mit Vor- und Zunamen.

Ob sich allerdings jemand daran hält...??
Ich lass meine Kunden immer so unterschreiben, wie sie es immer tun - also fast immer ohne den Vornamen auszuschreiben.
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2003 14:19
ja na das mit der rechtswirksamen Unterschrift meine ich ja. Die is ja auch notwendig bei einem Vertrag.

MfG
Sven

Nudla
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 14:20
Genau.
Und "rechtswirksam" bedeutet legal gesehen mit Vor- und Zunamen unterschreiben.
tuttitutti
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2003 14:45
bei dem ganzen Theater mit der Unterschrift gehts meiner meinung nach um §154 AO, Pflicht zur Legitimierung und dem Prinzip der Kontenwahrheit
§8 GwG nicht zu vergessen!

So viel Sand und keine Förmchen.... :o)

herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2003 20:00
Ich stimm dem Mikey zu!
Bei uns muss der kunde auch nur unterschreiben. Mir wurde bis dato noch nie gesagt, dass ich darauf achten, dass der Kunde mit seinem kompletten Namen unterschreibt.
UNTERSCHRIFT reicht, dh. Frau Eva Maria Mustermann braucht bei mir lediglich mit Mustermann unterschreiben!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

buettner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.12.2003 23:24
Aus dem Gesetz lässet es sich nicht ableiten, dass man mit Vor- und Nachnamen, denn gem. dem § 126 BGB (legt die gestezliche Schriftform fest) reicht eine Namensunterschrift allein mit dem Familiennamen.

Sie soll nur die Person des Unterschreibenden erkennbar machen.

Selbst eine stenografische Unterschrift reicht für die gesetzliche Schriftform aus aus.

(Quelle: Kommentar zum BGB)
 

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