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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nebentätigkeit
 
alice1990
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.08.2002 18:21
Hallo Leute.
Ich bin in der JAV und wir haben a big problem. Eine Azubine im 1. Lehrjahr möchte am Wochenende für 8 h bei einer Tankstelle arbeiten gehen.Unsere Personalabteilung lehnt dies ab. Leider gibt sie hierfür keine Gründe ab. Sie meint das die Leistung darunter sehr leidet.Wir sind der Meinung, dass man im ALter von 18 Jahren sicher selbst entscheiden kann, ob man in der Lage ist, nebenbei noch zu arbeiten. Außerdem werden unsere Leistungen durch Studienbriefe und Meldung der Berufsschulnoten überprüft. Wie ist dies in euren Unternehmen geregelt. Kennt jemand Gesetzestexte, in denen dies geregelt ist.
Ich brauche dringends Antwort.
Daaaanke Nadine

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.08.2002 19:51
Hallo Nadine,

ich hab mal gelesen, dass der Arbeitgeber da ein sehr großes Mitspracherecht hat. Die Pflicht des Azubis ist ja zu Lernen. Und das darf durch die Nebentätigkeit auf keinem Fall beeinträchtigt werden. Wenn der Azubi trotz eines Verbotes trotzdem arbeiten geht kann dies zu einer Abmahnung führen, danach auch zu einer außerordentlichen Kündigung.
Schau mal im Bundesbeamtengesetz (BBG) nach, da steht auf jeden Fall etwas drin, den Geltungsbereich dieses Gesetzes kenn ich aber nicht. Während meiner Ausbildung in der Sparkasse hat man sich aber schon mal da drauf bezogen.
Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.08.2002 08:52
hallo Nadine!

Also bei uns ist das so geregelt und mit im vertrag das während der ausbildung keine nebentätigkeiten ausgeübt werden dürfen.
von daher ist uns das von anfang an bekannt.
ich würde auch nicht nebenbei arbeiten gehen.
vielleicht sieht es euer arbeitgeber ja anders die kunden werden von ihr oder ihm bedient und treffen sie oder ihn an der tankstelle am weekend wieder!
das ist ja auch nicht s der hit!


LG Wuacky
Smilers
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.08.2002 11:30
Hi,

bei uns (Spk) ist es auch so, dass Nebentätigkeiten vom Vorstand genehmigt werden müssen. Rcihtet sich immer nach dem Zeitaufwand, der dafür betrieben wird, und ob es die Leistungsfähigkeit einschränkt. Mir ist aber nicht bekannt, dass schon mal Nebentätigkeiten nicht genehmigt wurden.
Ich selbst arbeite ab und zu mal am Wochenende bei einem Festwirt. Bisher gab es da keine Probleme...

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.09.2002 10:04
Rate ihr doch zur Nachbarschaftshilfe...
da brauch man keine Lohnsteuerkarte :)
Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.09.2002 20:55
sehr originell
koopi
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.09.2002 22:09
Hallo,

grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer Nebentätigkeiten nicht untersagen, es sei denn, sie beeinträchtigen die Leistung des Arbeitnehmers.
Der Arbeitnehmer hat lediglich die Pflicht, die Nebentätigkeit zu melden.

Sollte deine Nebentätigkeit jedoch dazu führen, dass Leistungen schlechter werden, oder deine Arbeit sonst darunter leidet, kann er es untersagen.

Problematisch ist es immer mit Imagefragen, d.h. inwiefern ein Bankangestellter an einer Tankstelle arbeiten darf und ob dies den Ruf der Bank schädigt. Hier gibt es gegensätzliche Gerichtsurteile.

Ansonsten kann ich nur sagen, dass es bei meiner Bank kein Problem war, als ich meine Nebentätigkeit und die damit verbundenen Einkünfte angemeldet habe.

Viele Grüße

Jens Koopmann

Jens Koopmann
------------------
Wirtschaftsstudium online
http://www.bankstudent.de

engelly
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.09.2002 13:13
Hallo!

Also unser AG ist so kulant und erlaubt Nebentätigkeiten in einem gewissen Maße!
Denn viele Azubis mussten wegen zu langer Anreisen umziehen - da man von unserem Azubigehalt keine teuren Mieten: Lebensunterhalt etc. finanzieren kann - find ich das auch ok so!


Mfg
Engelly
Won
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.09.2002 21:01
Wir müssen unsere Nebentätigkeit auch in der Personalabteilung melden!
Mir ist bisher jedoch auch kein Fall bekannt, in dem der Nebenjob nicht genehmigt wurde!

Man darf damit nur seinem Betrieb keine Konkurrenz o.ä. machen: Nebentätigkeit bei einer Direktbank(Call-Center) oder im Spielcasino arbeiten!

Immer wieder gerne

Won

Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.09.2002 21:26
wie macht ihr das? find ich ja klasse aber ich könnte nicht noch arbeiten gehen.....
 

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