Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Betreuungsfall
 
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.12.2003 22:03
Hallo, wir hatten diese Woche einen Betreuungsfall, bei dem ich irgendwie ziemlich unsicher war.

1. Die Kundin, die unter Betreuung steht, hat für ihr Konto einen Bevollmächtigten eingesetzt (vor dem Betreuungsfall). Gilt diese Vollmacht auch, seit dem sie unter Betreuung steht oder erlischt mit Eintritt des Betreuungsfalles die Vollmacht?

2. Welche Unterlagen dürfen/müssen wir als Bank einholen? Ich habe den Fall nicht komplett mitbekommen... So viel ich weiß, wollten wir von der Betreuerin irgendwelche Unterlagen haben wo drin steht, warum der Betreuungsfall eingetreten ist (wahrscheinlich Krankheiten etc.) Die Betreuerin hat uns diese Unterlagen aber nicht ausgehändigt, weil wir ihrer Ansicht nach uns kein Einblick in diese Unterlagen zusteht.

Könnt ihr mir weiter helfen?

Danke und einen guten Start in die neue Woche.

Gruß Mike
Groschinger
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.12.2003 22:36
Erstmal brauchst du die Bestallungsurkunde + persönliche Legitimation des Betreuers. Vorher läuft nichts. In dem Betreuerausweis / Bestallungsurkunde muss dann überprüft werden, ob überhaupt der Betreuer für die Geld- und Vermögenssorge bestellt wurde. Sonst kann euch das egal sein. Dann muss geklärt werden ob es sich um einen befreiten Betreuer handelt, oder nicht...
keymaker
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.12.2003 10:34
und die vollmacht bleibt bestehen.
achte drauf, ob das mit oder ohne einwilligungsvorbehalt ist.
es kann sein, dass nur der betreuer oder sowohl der betreuer und der betreute allein berechtigt sind. gibt es alles

the key to a new world

IBUZAKNAB

 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse