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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Wie ist das möglich ...?
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 16:06
Wie kann ein Bankazubi nach mind. zweijähriger Ausbildung behaupten, dass bei Auflösung von Spareinlagen und sofortiger Wiederanlage in einem Sparbrief Vorschusszinsen berechnet werden müssen?
FreD
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.11.2003 16:34
Soll das hier ein Tribunal gegen schlechte Azubis sein? So herablassen von oben zeugt nicht gerade von geistiger Größe. Ich habe das auch geschrieben, da ich der Meinung war, dass sich das nicht um ein Spar-Produktwechsel handelte, da auch der Sparbrief nicht den rechtlichen Erfordernissen eines Spareinlage gleich kommt. Außerdem werden Sparbriefe in meinem Betrieb nicht vertrieben in sofern fehlte mir jegliche Praxiserfahrung.

In diesem Sinne
ein "schlechter Azubi" wünscht ein schönes Wochenende

___________________________________________
Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 16:35
@ Herrmann
...ich kann Deine Entrüstung verstehen.
Bestimmt waren diejenigen einfach aufgeregt.
Schönes Wochenende
Vanillemaus
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 16:45 - Geaendert am: 28.11.2003 17:45
Ich komme an den Schalter und will einen Teil meiner Spareinlagen auflösen, um Aktienfonds, Aktien oder Sparbriefe zu kaufen.
Obwohl Sie Verkaufsprovisionen bzw. eine längerfristige Anlage bekommen, muss ich - nach Vorstellungen mancher Bankazubi - Vorschusszinsen bezahlen.
Das Problem ist das Wort "muss". Es gibt keinen Ausweg.

Bedingungen für den Sparverkehr:
"...hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung ein Vorfälligkeitsentgelt oder Vorschusszinsen zu verlangen. "

Das KI muss aber keine VZ berechnen.
FreD
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.11.2003 16:54
Vielleicht hätte der Azubi noch das Wort Kulanz in den nächsten Satz mit einbeziehen sollen oder Vorteil durch längere Produktbindung, ...

Theorie und Praxis klaffen immer auseinander. Ich hab mich in der Prüfung hier wohl zu stark an die Theorie gehalten. Über die Praxis mit Vorfälligkeitspreis muß ich wohl kaum was erzählen.

So... jetzt aber ab ins Wochenende...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 16:56 - Geaendert am: 28.11.2003 17:04
Kommt in der Praxis leider vor!
Passiert auch Beratern!...Ich bin dann immer recht traurig,wenn ich das höre......irgendwie sollte der Kunde sich schon bei uns aufgehoben fühlen.

Aber ich denke auch das ist nur die rühmliche Ausnahme...
ich hoffe es jedenfalls.
sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.11.2003 16:58
Also ich hab ja auch schon so einiges falsch wo wirklich machbar gewesen wäre! Aber das mit den Vorschusszinsen beim Sparbrief hab ich dann doch richtig!
Und auch wenn man keine Sparbriefe mehr in der Bank hat (wir haben übrigens seit ca. 1 Jahr auch keine mehr) dann sollte man trotzdem wissen dass man die Vorschusszinsen immer rausnehmen kann weil es im Ermessen des Beraters liegt!!!!

Also ich finde auch dass es ein Fehler war der nicht hätte sein müssen! Und nur weil man das schreibt ist es doch nicht herablassend! Ich hatte auch einige Fehler bei denen ich im Nachhinein nicht weiß warum ich die falsch gemacht hab! - Aufgaben wo voll einfach gewesen wären und die ich nicht hab!

Weiterhin viel Spaß beim Korrigieren Herr Herrmann!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 17:55
Der Prüfungsstress ist scheinbar enorm hoch.
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.11.2003 18:07
Herr Herrmann, nicht der Prüfungsstress, sondern die Angst, schlechte Zukunftsaussichten zu haben, ist enorm hoch.

Zugegeben, dass ich diese Aufgabe richtig gelöst hätte, aber gottseidank bin ich erst im Sommer 2004 mit AP dran....

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
-----------------------------

david21
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.12.2003 17:18
Ja nun, was soll man darauf antworten! Das Problem An der Frage ist wirklich das Wort "muss"! Meiner Meinung nach und sicher auch dem des geschäftspolitischen ziels eines KI sollte man bei der Verfügung über Spareinlagen zum Zwecke der Wiederanlage in längerfristige Produkte der Bank auf die Erhebung von VZ verzichten, weil 1. bindet man den Kunden stärker an die eigene Bank und 2. werden Sparbriefe für das Aktivgeschäft verwendet und gebraucht um Kredite auszugeben, die dem KI eine höhere Gewinnmarge bringen!
Somit kann ich Hermann nur recht geben!
Andre
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.12.2003 19:45
Hi!!

Ich glaube meine Antwort auf diese Frage toppt niemand!!

Ich habe geschrieben, dass eine Verfügung nicht möglich ist, und eine vorzeitige Rückgabe nur in Ausnahmefällen (zum längere Arbeitslosigkeit und enorme verschlechterung der Vermögensverhältnisse!!), da die Bank durch ausgabe langfristiger Sparbriefe ihre Kredite finanziert!!

Tja, und bis heute Morgen bin ich auch noch davon ausgegangen, dass diese Antwort stimmt. Aber dann wurde ich aufgeklärt, dass es bei der Aufgabe um die Verfügung von einem Sparbuch ging und nicht um einen Sparbrief!!! *grrr* Mittlerweile nehme ich es mit ner Art von Galgenhumor!! ;))

Leider hätte ich sogar die richtige Antwort gewusst, da wir so eine ähnlich Aufgabe 6 Wochen vorher in einer Klausur hatten. Naja, 3 Punkte weniger!!

CU
André
keymaker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.12.2003 09:04
unsere bbl-lehrerin hat uns mit solchen aufgaben fast fertig gemacht. aber was sind drei punkte.
und bei uns müssen die kunden meist noch nicht mal vorschusszinsen zahlen, wenn sie aktien an der börse kaufen. also bei der aufgabe mit dem ausland mache ich mir mehr sorgen

the key to a new world

IBUZAKNAB

Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.12.2003 13:27
@ Herrmann : Bedingungen für den Sparverkehr:
Auch möglich: wird sie berechnen
ist die etwas striktere Formulierung aber steht drin
 

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