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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grunderwerbssteuer
 
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.11.2003 10:19
Hallo,

ich glaube, es war im programmierten Teil BBL. Da kam ja die Aufgabe, in der man die Grunderwerbssteuer berechnen musste.

Da guck ich mir gestern die vorläufigen Lösungen an und sehe, dass die Grunderwerbssteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstücks berechnet wurde (ohne Erschließungskosten). Was hat das denn mit der Ausbildung zum Bankkaufmann zu tun? Muss ich wissen, worauf die Grunderwerbssteuer berechnet wird? Oder hab ich was überlesen?

Gruß Mike
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.11.2003 12:58
Hi Mike, tatsächlich wird die GES nur auf den "Kaufpreis einschließlich Grundstück gemäß Angebot" gerechnet, und zwar 3,5%...

Erschließungskosten müssen ja nicht zwangsweise anfallen und sind separate Kosten!



Viele Grüße

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Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 13:05
Der Notar muss eine Abschrift des Kaufvertrags zum Finanzamt senden.
Das Finanzamt kennt somit nur den notariell festgesetzten Kaufpreis des Grundstücks.
Die Erschließungskosten müssen seperat an die Gemeinde überwiesen werden.
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2003 14:17
Die Grunderwerbsteuer wird vom beurkundeten Vertragswert (Wert der Gegenleistung) gerechnet. Das kann durchaus mehr als der Grundstückspreis sein. Auch die Erschließungskosten können in diesem Preis enthalten sein.

Im Prüfungsfall waren sie aber nicht im beurkundeten Verkaufswert enthalten.

Ich bin aber auch der Meinung, dass diese Frage nicht zum Prüfungsstoff gehört. Beispielsweise habe ich im Grill/Perczynski keine Angaben zur Berechnung der Grunderwerbsteuer gefunden. Das würde ich auch dem ZPA schreiben.

Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com

zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.11.2003 14:26
Im Kompaktwissen, S. 388 wird bei einer Tabelle "Kosten beim Immobilienerwerb" die Grunderwerbssteuer separat von den ggf. Erschließungskosten behandelt. Ferner sind Mehrkosten durch Sonderwünsche , Hausanschlusskosten, Malerarbeiten etc. in diesem Beispiel vom KAUFPREIS abgekoppelt, sodass die Grunderwerbssteuer mit 3,5% auf 190.000,-€ mit 6.650,-€ zu Buche schlägt...

Demnach sollte es sich lohnen, den Kaufpreis wirklich nur auf das "nackte" Haus zu beziehen (als Bauherr) und die Extras separat abzurechnen, um die Steuer zu umgehen, oder ist das Steuerhinterziehung (wie in diesem Beispiel)?

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Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2003 14:26
Ich war mir da auch absolut nicht sicher

Im Kompaktwissen ist irgendwo ne Berechnung, wo die dann die Steuer auf den Grundstückskaufpreis + die veranschlagten Kosten des Architekten fürs Grundstück gerechnet werden!

Aber ich hab da auch nur geraten!
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.11.2003 15:01
Also, ich muss sagen, dass mit der Grunderwerbssteuer ist ja wohl ein Thema, wofür man sich nicht mal eben 5 Minuten mit der Materie beschäftigt haben muss.

Die Angaben sind ohne Gewähr!

Ich habe mich mal schlau gemacht und habe das sinngemäß so verstanden:

1. Ist das Grundstück zum Zeitpunkt des Kaufvertrages bereits erschlossen oder verpflichtet sich der Veräußerer, das Grundstück dem Erwerber in erschlossenem Zustand zu verschaffen, so ist das Grundstück in diesem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorganges. Der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises ist Entgelt für den Grundstückserwerb.

2. Ist das Grundstück im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages unerschlossen und nimmt der Erwerber gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrages gegenüber der Gemeinde oder einem von ihm beauftragten Erschließungsträger die Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, liegt hierin kein Entgelt für den Erwerb des Grundstücks.

Ich hoffe, ich habe das richtig wieder gegeben.

Wer wusste das??? Also, ich nicht; und deshalb müssen hier beide Lösungen als richtig bewertet werden.

Gruß Mike

Rang: IPO

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Verfasst am: 29.11.2003 15:47
Ich habs leider auch falsch gemacht. Keinen Plan, dass die nicht mitberechnet werden sollten..
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.11.2003 17:36
Sagt mal, mir ist was aufgefallen. Auf der Seite von "grundmann", wo die Prüfung eingestellt wurde, ist angegeben, dass das Grundstück schon erschlossen ist. Somit wären ja die Erschließungskosten schon mit in den 82.500 Euro. Oh jeee. Ist mir in der Prüfung gar nicht aufgefallen. Aber scheinbar auch den anderen nicht. Kann jetzt nur noch hoffen, dass bei "grundmann" ein Tippfehler drin ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2003 17:52
In der Originalprüfung heißt
- Das unerschlossene Grundstück ....
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.11.2003 17:55
Danke für die Antwort. Hat mich meine Erinnerung doch nicht getäuscht...

Dann hoffe ich mal, dass sich da noch was tun wird.

Gruß Mike

Schönes Wochenende
 

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