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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grundbuch
 
Micha65
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2003 11:24
Hallo,

eine Frage zum Grundbuch. Was ist nun richtig, dass die Briefrechte (dass ein Grundpfandbrief zusätzlich ausgestellt wird) in der Praxis öfter vorkommen oder eher selten? Habs bisher zweifach gehört. Weiß jemand, was wirklich stimmt?

LG, Micha
FreD
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.11.2003 11:33
brieflose Eintragungen (Buchgrundschulden) sind heutzutage häufiger. Früher war die Ausstellung eines Grundschuldbriefes üblicher.

Für die Prüfung ist das aber sicher unwichtig

___________________________________________
Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden

Micha65
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2003 11:39
Naja, so unwichtig find ich das nicht. Es wird bestimmt im offenen Teil eine Baufi dran kommen und es könnt ja rein zufällig sein, dass der Kunde wissen will, was eine Briefgrundschuld ist und was in der Praxis verwendet wird und so weiter. Dann hab ich doch jetzt schon mal ein Argument. *g*

Keine Ahnung, aber ich fürcht so ziemlich alle Fragen der Abschlussprüfung, deswegen frag ich lieber. Also danke!

LG, Micha
mrsmerian
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2003 12:02
Die Briefgrundschuld kann einfacher Übertragen werde, weil das Recht in der Urkunde verbrieft ist. Einigung und Übergabe glaub ich, gell?
Und die Buchgrundschuld muß ggf. bei Wiederverwendung für ein anderes Institut mit Vorrangabrede u.s.w. viel umständlicher bearbeoitet werden... ist natürlich auch Sicherer!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2003 19:26
Vorteil der Buchgrundschuld für
- Bauherren: Die Kosten sind günstiger als bei Briefgrundschuld
- KI: Da die Übertragung auf andere KI schwieriger ist, ist die Kundenbindung besser.
stan81
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2003 23:27
vergesst net das die KI‘s auch lieber ne Buchgrundschuld haben, weil es schon mal vorkommen kann, das der Brief abhanden kommt ^_^;;

hehe
 

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