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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Verwendung der VL
 
sunx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2003 11:01
Laut dem Kompaktwissen BBL kann "tarifvertraglich die Verwendung der VL auf Bau- und Beteiligungssparen" eingeschränkt werden. In der AP Winter 2002 wurde im Wiso-Teil danach gefragt, ob diese Vereinbarung im Manteltarifvertrag, im Lohn- und Gehaltstarifvertrag oder in keinem der beiden Genannten zu finden ist. Ich habe dann auf Manteltarifvertrag getippt, aber richtig war angeblich "in keinem der Genannten".
Wo kann diese Vereinbarung denn sonst noch stehen?

Sunx
sandra1705
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2003 11:05
ich habe diese prüfung auch mal gemacht. bin auch drauf reingefallen, da steht die verwendung der vl... bzw was man mit vl anlegen kann. im mantel vertrag steht aber net drinnen, in was man des anlegen kann, sondern nur ob und wieviel vl man bekommt. soweit ich weiß war das die aufgabe??!!! viel glück am mittwoch. hoffe, es gibt ne gute und leichte prüfung :-( konventionell und wiso wird wohl viel zu crass..
FreD
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.11.2003 11:37
Jo. Die Prüfung hab ich auch gemacht. Mir ist zum Glück der Wortlaut aufgefallen. Es stand, dass vorgeschrieben wird wo man anlegt und das ist immer noch freie Wahl. Blödes Wirtschafts- und Sozialrecht. Da komm ich nie auf nen grünen Zweig ;-(

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Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, daß sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden

 

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