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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung von Kursgewinne aus Optionsscheinen
 
Domi_20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2003 19:22
Hallo zusammen,

werden o.g. Gewinne nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert oder voll angerechnet?

Danke vorab!

Dominik
Hardy003
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2003 23:27
Hi Dominik,

m.E. unterliegen Kursgewinnen aus Optionscheingeschäften nicht dem Halbeinkünfteverfahren. Hat aber auch nichts mit dem Anrechnungsverfahren zu tun. Sobald die Gewinne die Freigrenze EUR 512,- übersteigen, müssen sie ganz normal als sonstige Einkünfte mit dem persönl. Einkommensteuersatz versteuert werden.

Gruß Tobias
Chris1984
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2003 01:11
Gewinne aus Optionsscheinen werden schon mit dem Halbeinkünfte Verfahren berechnet
wenn ich 1000 € gewinn habe muss ich nur 500 € ansetzen

Anders bei Optionen (Eurex) (bei Stilhalterpositionen auf jedenfall) müssen als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit angesetzt werden... leider :-(
 

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