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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Kündigungsfrist: Kredite
 
pd
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2003 14:54
finde leider überall andere angaben zur kündigungsfrist von krediten durch den kreditnehmer - /geber !?
wäre net wenn mir jmd die "richtigen"(gesetzl.) fristen sagen könnte !

außerdem noch eine frage zum wiederrufsrecht nach dem verbraucherkreditgesetz....
--> die 2 wochen sind mir klar..
nur was gilt alles als verbraucherdarlehen !?

danke
(bitte nur antworten, wenn ihr euch sicher seid)
pd
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2003 15:06
hab eben nochmal was nachgelesen...

kündigung durch kreditnehmer:
ohne zinsbindung ---> nach 3 -monatiger kf
mit zinsbindung--> nach ablauf bzw. bei verbraucherdarlehen nach 6-monatiger "kündigungssperrfrist" --> 3 monate kf

kündigung durch ki:
nach 2 nichtgezahlten raten + 2 wöchige zahlungsfrist und mitteilung der fertigstellung des kredits

stimmt das so ?

wenn ja, hab ich nur noch die frage welche kredite unter das verbraucherkreditgesetz fallen!
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2003 15:11
Hallo!!!

Die Raten die nicht beglichen worden sind müssen 2 aufeinanderfolgende sein, das heißt in der Praxis wenn der Kreditnehmer im Januar und März nicht zahlt, hat das KI kein Sonderkündigungsrecht!!!
Schöne Grüße

Bruno
der_italiener
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2003 15:35
Darlehen nach dem Verbraucherkreditgesetz:

- Darlehen ab 200 EUR
- Existenzgründungsdarlehen bis 50.000 EUR

nicht dazu gehören:
- zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehen
- durch ein Grundpfandrecht abgesicherte Darlehen

p.s. Die Darlehensnehmer müssen natürliche Personen sein.

MFG der_italiener
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2003 15:45
Alles was du brauchst, steht im BGB.

- § 489 Ordentliches Kündigungsrecht
- § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
- § 491 Verbraucherdarlehensvertrag
- § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
- § 495 Widerrufsrecht, auch § 355
sunx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2003 20:04
Verbraucherkredite können auch Kredite sein, die zB. Freiberuflern in privaten Angelegenheiten gewährt werden.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2005 18:47
Verbraucherdarlehen können gekündigt und widerrufen werden. Worin besteht der Unterschied?
Konstantin
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.01.2005 19:07
Also,

Widerrufen können Kredite innerhalb von zwei Wochen nach dem der Kredit Vertrag unterschrieben wurde. Darüber müssen Kunden informiert werden ( sie unterschreiben uns ein extra Formular "Widerrufsbelehrung").
Wenn sie den Kredit widerrufen muss der Ausgangszustand hergestellt werden d.h. der Kunde zahlt den Kredit zurück und wir erstatten die Gebühren ( er muss noch nicht mal Zinsen zahlen für die Ziet die er das Geld hatte )

Kündigen geht später d.h. es wird zwischen Bank und Kunde eine Kündigungsfrist vereinbart ( i.d.r. ein Monat ). Wenn der Kunde den Kredit kündigt muß er ihn ein Monat später zurückzahlen und zahlt die Zinsen bis dahin an die Bank.
(vergleichbar mit einem Sparbuch mit Kündigungsfrist)


Es gibt Kredite mit festem Zins, bei dehnen ist für die Zeit in der der Zinssatz festgeschrieben ist die Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen.
(vergleichbar mit einem Sparbrief)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2005 19:13 - Geaendert am: 12.01.2005 21:24
Die Kündigung ist nicht ganz korrekt erklärt für Verbraucherdarlehen!

BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen,
.....1
2. wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten;
....
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.02.2005 23:17
Das KI hat gemäß den AGB ebenfalls ein Kündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dieser ist gegeben, wenn ein Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, sich diese erheblich verschlechtert haben (bezieht sich auch auf Verlust der Werthaltigkeit von Sicherheiten) sowie wenn der Kunde seiner Nachbesicherungspflicht nicht nachkommt.

In all diesen Fällen hat das KI die Möglichkeit der fristlosen Kündigung ohne der Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Flo
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 11:39
"Dieser ist gegeben, wenn ein Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat"

Wäre auch anfechtbar wegen arglistiger Täuschung §123 BGB


"bezieht sich auch auf Verlust der Werthaltigkeit von Sicherheiten"

Schließt die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung nach §490 (1) ein.
 

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