Anwartschaftsrecht! |
|
|
Verfasst am: 21.11.2003 16:07 |
|
|
hi könnte mir einer von euch in einfachen sätzen das Anwartschaftsrecht erklären???
vielen dank schon mal |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2003 16:10 - Geaendert am: 13.03.2014 08:27 |
|
|
Beispiel:
Ein Hersteller liefert an den Bankkunden Waren. Es ist ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart. Somit sind die Forderungen an den Hersteller abgetreten, wenn der Bankkunde die Ware weiterverkauft.
Wenn nun diese Forderungen auch durch eine Globalzession erfasst wird, ist diese Abtretung nach einem BGH- Urteil sittenwidrig. Deshalb beschränkt die Bank die Abtretung auf den sogenannten Mehrwert. Auf den Restwert lässt sich die Bank ein Anwartschaftsrecht einräumen. |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2003 16:43 |
|
|
weil der Kreditnehmer die Forderungen, die seitens des Verkäufers durch den Eigentumsvorbehalt noch existieren durch den aufgenommenen Kredit abgelöst werden müssen. |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2003 12:20 |
|
|
Hierzu ein einfaches Beispiel:
Kauf eines PKW für 20.000,00 EUR, 10.000,00 Eigenkapital, 10.000,00 Darlehen.
Der Käufer hat sein Eigenkapital eingesetzt, nutzt aber die 10.000,00 EUR Darlehen vertragswiedrig für eine Weltreise und kommt nicht wieder.
Der PKW-Händler bekommt damit nur 10.000,00 von 20.000,00 EUR und würde sein Eigentumsvorbehaltsrecht geltend machen (... bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum).
Die Bank hat ein notleidendes Darlehen. Durch das Anwartschaftsrecht hat sie jetzt die folgende Möglichkeit:
Sie zahlt die restlichen 10.000,00 EUR, wird damit Eigentümer, versteigert den PKW und nutzt den Ertrag zur Deckung des Darlehens. |
|
|
|