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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Rücklagenbildung vom Jahresüberschuss
 
regloheb
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2003 09:42
Hallo liebe Leidensgenossen,

vom Jahresüberschuss nehme ich 5 % um dann bis max 10 % von was aufzufüllen oder was??? hab kein Plan. Kann es mal jemand schnell erklären??

Danke
Bunnyjumper
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2003 09:59 - Geaendert am: 21.11.2003 10:02
Also, du gehst vom Jagresüberschuss nach Steuern aus.
Dann musst du in die gesetzliche Rücklage 5 % des Jahresüberschusses einstellen - Vorraussetzung, die gesetzlichen Rücklagen und die Kapitalrücklage ist < 10 % des gezeichneten Kapitals.
Das ist der Grundsatz!
Aber:
Wenn z.B. nur noch 50 TEUR bis zu den 10 % fehlen, und deine 5 % vom Jahresüberschuss 100 TEUR sind, dann stellste nur die 50 TEUR ein ! Bis die 10 % erreicht sind - nicht mehr!
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2003 10:13
Stimme dir zu! Das ist auf jeden Fall richtig!
sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2003 10:36
Wichtig: Wenn du einen Verlustvortrag vom Vorjahr hast musst du den vom JÜ abziehen und dann die 5% berechnen!
Und dann halt wie oben schon geschildert weiter machen!
Bunnyjumper
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2003 10:41
Na gut, dann der Vollständigkeit halber:
Den Verlustvortrag abziehen, aber NICHT einen Gewinnvortrag dazurechnen!!! ( Ist ja im letzten Jahr schon berücksichtigt worden! )
 

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