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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Kapitalerhöhung
 
Maximus
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2003 08:56
Hallo,

kann mir jemand den Unterschied zwischen bedingtem und genehmigtem Kapital bei einer Kapitalerhöhung erklären????

Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2003 09:09
Bei der bedingten kapitalerhöhung gibt die AG Wandelanleihen und Optionsanleihen heraus. Die Kapitalerhöhung erfolgt erst, wenn die Aktionäre die Option ausüben oder die Aktie wandeln (=Bedingung).
Die genehmigte Kapitalerhöhunh wird von der Hauptversammlung mit 3/4 Mehrheit genehmigt. Der Vorstand hat dann 5 Jahre (glaube ich) Zeit um die Kapitalerhöhung durchzuführen.
Beavis
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2003 09:18
HI!
Ja richtig! 5 Jahre hat der Vorstand Zeit. Er darf aber nur bis zur Hälfte des Grundkapitals erhöhen!
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2003 09:43
So sehe ich das auch.Stimmt alles,was meine Vorgänger da verzapft haben!

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

bibabutzemann
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2003 10:15
hallo ihrs!

Sagt mal hat einer von euch, ganz simple unterlagen zu den verschiedenen Kapitalerhöhungen??
so verständliche?

eure nervöse bibabutzine....
Martina2
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2003 10:34
Hast du schon hier nachgeschaut? http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=10&katid=19&opid=1&artikelid=93?
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2003 14:09
Ich glaube sowohl bei der bddingte, sowie bei der genehmigten kann auf fünf Jahre beschlossen werden oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2003 14:15
Annahme:
Eine AG emittiert eine Wandelanleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Weitere Annahme: Der Anleger hat das Recht vom zweitem bis zum neunten Jahr die Wandelanleihe in Aktien zu tauschen. Damit ist die bedingte Kapitalerhähung länger als 5 Jahre.
 

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