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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Offenmarktgeschäfte
 
Adam
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2003 15:22
Also ich habe hier gerade den Faden verloren

Welche befristete Transaktion wird heutzutage eigentlich nur noch angewandt.
Pensionsgeschäfte oder Pfandkredite??

Ich glaub ja Pensionsgeschäfte.

Und wie sieht es mit der Zuteilung des Hauptrefinanzierungsinstruments im Tenderverfahren aus? Kommt da der Zinstender oder Mengentender mehr zum Einsatz.

Danke für Eure Antworten
ralph_s
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2003 15:32
z.zt. wendet die ezb nur den zinstender mit amerikanischem zuteilungsverfahren an, d.h. jeder bekommt sein gebot zum gebotenem zinssatz, bis das gesamte geld zugeteilt ist -> zum marginalen zinssatz wird dann nach der zuteilungsquote verteilt
Adam
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2003 15:45
Super, danke. Bin ich doch vom richtigen ausgegangen.
Und wie sieht es mit den befristeten Transaktionen aus?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2003 17:48
Nach Auskunft der Bundesbank werden kaum noch Pensionsgeschäfte abgewickelt.
Dasjenige KI, das Geld von der Bundesbank braucht, muss Bundesanleihen und Pfandbriefe als Pfand hinterlegen.
Adam
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2003 22:51
sind denn Repogeschäfte auch Pfandkredite bei den befristeten Transaktionen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2003 07:53
Aus Gabler- Banklexikon:

REPO-Geschäft
(REPO = Abk. für Repurchase Agreement); Verkauf von Wertpapieren gegen Liquidität mit der gleichzeitigen Vereinbarung, Wertpapiere gleicher Art und Menge zu einem zukünftigen Termin mit einem festgesetzten Preis zurückzukaufen. Rechtliche Grundlage bildet der seit 1996 gebräuchliche Rahmenvertrag für echte Pensionsgeschäfte, der vom Bundesverband Deutscher Banken e. V. (BdB) verabschiedet wurde und im Inland als Standard gilt. Der Käufer eines REPOs erhält zwischenzeitlich einen festgelegten Zinssatz als Verzinsung für sein investiertes Kapital, die REPO-Rate. Der Verkäufer (Pensionsgeber) erzielt seinen Ertrag aus der Differenz der Wiederanlageverzinsung am Geldmarkt abzüglich der von ihm an den Pensionsnehmer zu entrichtenden REPO-Rate. Die aufgelaufenen Stückzinsen bei Renten und die REPO-Rate werden miteinander über den Terminkurs verrechnet.
 

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