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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Wechseldiskont
 
Sissy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.11.2003 14:16
Wer kann mir das erklären???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2003 14:44
Kauft die Bank einen noch nicht fälligen Wechsel an, wird sie Zinsen im Voraus abziehen. Diese Vorauszinsen nennt man Diskont.
Tito
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2003 14:54
Der Wechselberechtigte hat die Möglichkeit, bereits vor Fälligkeit des Wechsels diesen einzulösen, indem er diesen an ein KI verkauft. Der Nennwert des Wechsels beträgt (z.B.) 300000,-€ dann wird ihm der Barwert i.H.v. (z.B.) 296000,-€ ausgezahlt, den Rest i.H.v. 4000,- € behält das KI als Zinsen (Diskont) ein.
Bei Fälligkeit des Wechsels wird dieser von dem KI eingelöst...
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2003 14:28 - Geaendert am: 21.11.2003 14:35
Um Missverständnisse zu vermeiden, beachtet bitte folgendes:

Ist der Wechsel noch prüfungsrelevant?

Der Wechsel ist noch Prüfungsinhalt im Fach Bankwirtschaft in Zusammenhang mit dem Dokumenteninkasso sowie im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde in Zusammenhang mit den Offenmarktgeschäften der Europäischen Zentralbank.

Quelle: AKA Nürnberg

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=2&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=300
 

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