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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

1a / 1b Darlehen
 
Judy
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2003 14:35
Wenn in einer Prüfungsaufgabe angegeben ist, dass das 1a Darlehen zu 80 % und das 1b Darlehen zu 60 & beliehen wird - es handelt sich um eine selbstgenutzte Immobilie Baujahr 1965 - Welche Variante nutze ich denn dann?

Abgesehen davon, wurde im Lösungsmuster, das Darlehen aufgeteilt, wobei dabei dann stand, das 1a Darlehen sei nachrangig und das 1b Darlehen erstrangig besichert.
In der Schule haben wir diese Unterscheidung in 1a und 1b nicht besprochen und auch im Buch finde ich nichts dazu.
Wäre super, wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.
Danke danke danke.
bibabutzemann
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2003 14:40
hi!

das war doch was mit erstrangig und zweitrangiges darlehen...
groschen gefallen?
man bekommt doch das ertsrangige darlehn von de kfw oder so man ich über lege gerdae....

du kannst beide varianten benutzen.
musse aufteilen.
schreib mal die aufgabe komplett guck mal ob ich es dir dann besser erklären kann...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2003 14:42 - Geaendert am: 17.11.2003 14:42
Die 1a Hypothek muss innerhalb 60 % liegen und die 1b-Hypothek geht bis zu 80 % des Beleihungswertes.

aus Gabler-Banklexikon:
1 a-Hypothek und 1 b-Hypothek
Der Begriff “Hypothek” tritt auf als Bezeichnung für Hypothekendarlehen im Zusammenhang mit Bürgschaften der öffentlichen Hand. Eine 1 a-Hypothek ist danach die erststellige, unverbürgte Hypothek, 1 b-Hypothek die zweitstellige verbürgte Hypothek, die die Realkreditgrenze (Beleihungsgrenze von 60 Prozent des Beleihungswertes) überschreitet.
bibabutzemann
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2003 14:44
sind hypotheken prüfungsrelevant???


nicht, oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2003 14:47
An Stelle von Hypotheken kann man auch Realdarlehen, die durch Grundschulden abgesichert sind, einsetzen und dann sind sie prüfungsrelevant.
Judy
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2003 11:24
In der Aufgabe stand aber nichts von Besicherung - egal ob durch Grundschuld oder Hypothek. Man sollte einfach nur nen Finanzierungsplan aufstellen.

Ich schreibe mal auf, was da stand:

Kauf einer Immo, Baujahr 1965

vorraussichtlicher Gesamtaufwand: 305.000,--
frei verfügbare Eigenmittel: 104.000,--
zugeteilter Bausparvertrag über
zu 40 % angespart 40.000,--

KI hat Beleihungswert 290.000,-- ermittelt
frei verfügbares Resteinkommen der Familie 1630,-- p.M.

Konditionen des Annuitätendarlehen:

Darlehen bis 60 % Beleihungswert
- 6,0 % p.a. Zinsen
- 1,5 % p.a. anfängliche Tilgung
- 10 Jahre Zinsfestschreibung

Darlehen bis 80 % des Beleihungswertes
- 6,25 % p.a. Zinsen
- 2,0 p.a. anfängliche Tilgung
- 10 Jahre Zinsfestschreibung

Bauspardarlehen
- 4,5 % p.a. Zinsen
- 0,6 % monatliche Gesamtleistung von der Bausparsumme

So, das Problem ist, wir haben in der Berufschule nie was von 1a und 1b Darlehen gehört. Man sagte uns nur, dass Selbstgenutzte Immo i.d.R. mit 80 % und fremdgenutzte Immo mit 60 % beliehen werden, wenn nichts anderes vorgegeben wurde.
Das heisst, ich hätte eben einfach den FInanzierungsbedarf berechnet und das Teil zu 80 % beliehen.

Im Lösungsvoschlag stand dann folgendes:

350.000 Gesamtaufwand
- 104.000 freie Eigenmittel
- 40.000 Bausparsumme
= 206.000 Darlehen

dann folgendes:
Beleihungswert 290.000
60 % des Beleihungswertes = 174.000 erstrangiges Darlehen
80 % des Beleihungswertes = 232.000 nachrangiges
Darlehen

Lösung:
erstrangig: 174.000 ( dann folgt Berechnung der monatlichen
Belastung, soll hier mal unberücksichtigt
bleiben, ist nicht mein Prob ;o)
nachrangig: 32.000
zusammen also die 290.000

Tja ich raff es nicht. Wieso trennen die das ????
lupu007
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.11.2003 12:37
Hallo erstmal.

Die trennen das, weil Hypothekenbanken gesetzlich nur Darlehen vergeben dürfen, die 60% des Beleihungswertes nicht überschreiten.

Das hängt damit zusammen, dass die Hypothekenbanken ja Pfandbriefe ausgeben dürfen, die durch diese Darlehen gesichert sind (bzw. durch die Grundschulden).

Um das Risiko nun gering zu halten, dürfen die Hypothekenbanken, wie gesagt, nur bis zu einem Beleihungsauslauf von 60 % Darlehen vergeben.

LuPu
JennyJenn
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2003 12:47
Also:
das KI hat einen Beleihungswert von 290.000€ ermittelt.
Wieso das so ist, ist egal und wird als gegeben hingenommen.
Grundsätzlich auch klar ist, dass ich bis zu 80% davon beleihen kann. Das ist für das KI dann ziemlich sicher.
NOCH SICHERER wäre allerdings eine Beleihung zu 60% wie Hypothekenbanken sie vornehmen (die Chance, dass der Kunde 60% voll zurückzahlt ist höher, als dass er 80% komplett zurückzahlt). Logisch, oder?!
Also gibt‘s für das geringere Risiko der Bank auch ‘ne bessere Kondition für den Kunden.
Die ersten (für die Bank relativ sicheren) 60% kriegen also die 1a Kondition.
Die restlichen 20% (Differenz zwischen 60% die er ja schon hat und 80% die er insgesamt kriegen soll) kriegen dann halt die 1b Kondition.

So würde ich mir das verständnis-mäßig jedenfalls erklären.

Ob das jetzt so richtig sinnvoll ist möchte ich aber nicht beschwören...
Judy
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2003 15:41
Danke Jenny, das war schlüssig. Heisst also 1a sicherer. weil 60 % - Rest über 1b 80 %.

Lupu, es ging hier um ein KI nicht um eine Hypothekenbank. ;o)
 

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