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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Oder-Konto
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2003 11:37
Eheleute eröffnen ein Oder-Konto. Was kann ein Ehegatte allein nicht vornehmen?
Nathalie999
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.11.2003 11:43
also sie können gemeinsam nur vollmachten erteilen, das konto auflösen und einen kreditaufnehemn...der rest können sie alleine machen....steht ausführlich in "Das Konto" unetr suche zu finden.....wenn du noch mehr wissen willst!

husch husch die waldfee...

AndSie
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2003 11:49
Tag!

Auf jedenfall kann einer alleine kein Gemeinschaft Giro-Konto auflösen.
AndSie
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2003 11:53
Moment, sie dürfen jeder alleine Vollmachten erteilen.

MfG André!

Nathalie999
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.11.2003 12:01
Kreditaufnahmen und Kontoauflösungen können auch bei Oder-Konten nur gemeinschaftlich vorgenommen werden. Ein Oder-Konto kann von jedem Kontoinhaber in ein Und-Konto umgewandelt werden. Kontovollmachten müssen ebenfalls gemeinsam erteilt werden.

also das da oben hab ich jetzt mal hierher kopiert...steht so unter dem artikel Das Konto von patrik...hier auf der seite...mag sein das du recht hast keine ahnung..aber so steht das da oder verstehe ich das falsch?

husch husch die waldfee...

AndSie
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2003 12:08
Hab auch nachgeschaut, steht so in dem Artikel drinne, aber ich bin mir sicher das jeder Kontoinhaber einen Dritten Bevollmächtigen kann. Steht auch so in unserer Arbeitsanweisung. Und mein Cheffe hat das eben auch nochmal gesagt.
Hmm...
Irgendwie komisch, aber vielleicht kann das hier ja noch jemand verbindlich klären...

MfG André!

Nathalie999
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.11.2003 12:11
ja....vielleicht war es ein fe3hler...hab keine ahnung und da wir hier auch keinen schalter haben...ist das für uns hier eh recht spanisches gebiet...nunja wird sich herausstellen...wenn nicht soll man mal im grill oder so nachschauen da müsst das ja auch drinne stehen....

also dann

husch husch die waldfee...

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2003 12:11
- Kontovollmacht erteilen
- Konto allein auflösen oder umschreiben
- Kreditaufnahme über das übliche Ausmaß hinaus
- grundlegende Vertragsänderungen

Wegen rechtlicher Bedenken (z. B. Verstoß gegen § 9 AGBG) sehen die Vordrucke der Kreditinstitute keinen Passus mehr vor, dass ein Kontomitinhaber das Oder-Konto allein auflösen oder auf seinen Namen umschreiben lassen kann. Eine solche Oder-Klausel wäre zumindest für Girokonten im Hinblick auf das AGB-Gesetz unwirksam.
bibabutzemann
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2003 12:19
Mal angenommen ich habe ein oder konto mit meinem freund, er ist in USA und ich lieg im kkh. so ich schreibe eine vollmacht für mutter... die ist doch gültig!!!!!!!!!!!!!!!!!

ist natürlich eine ausnahme aber ich kann doch allein dritte bevollmächtigen!!!!!!!!!!!!!!


Irre ich????
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2003 12:23
Nehmen Sie mal einen Kontoeröffnungsantrag für Oder-Konten in den Hand und lesen Sie die entsprechenden Texte.
AndSie
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2003 12:28
Das habe ich ja gemacht, und da steht das auch so drinne wie ich es vorher schon mal gesagt hatte.
Ist aber vom Sinn her eh hinfällig, da man bei einer permanenten Kontovollmacht die Unterschriftskarte erneuern muß, worauf beide Kontoinhaber mit unterschreiben müssen.
Aber im Passus steht es so drin. Kann ich ihnen ja mal faxen...

MfG André!

bibabutzemann
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2003 12:29
ist zwar an den haaren herbei gezogen, aber wir machen das....
Adam
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.11.2003 13:11
Was ist denn wenn das Girokonto im Soll ist?
Ich habe es schon erlebt, dass dann ein Kontoinhaber gereicht hat (oder Konto) um das Girokonto aufzulösen.
sunny1
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2003 17:12
tach,
also ich hab mal gelernt, dass wennwenn einer der beiden kontoinhaber das konto überzieht, dann haften beide gegenüber dem ki......
 

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