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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Pfandbriefe
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2003 13:13
Folgendes ist mir bei den Pfandbriefen unklar:
1. Unterschied zwischen Pfandbriefen und Öffentlichen Pfandbriefen
2. Kongruenzprinzip

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2003 14:08
@Weidener
.......bevor ich jetzt ganz viel schreibe..gib bitte unter
Suchfunktion"Kongruenzprinzip" ein....dann bekommst Du ausführliche Erläuterungen...
(Suchfunktion ist rechts bei der Toolbox)

Ciao
Vanillemaus
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2003 15:18
Kongruenzprinzip bei Pfandbriefen:
Die Pfandbriefe müssen grundsätzlich durch Kredite gedeckt sein, die durch Grundpfandrechte wertmäßig in gleicher Höhe, mit gleicher Laufzeit und mindestens gleichem Zinssatz abgesichert sind.

Kongruenzprinzip bei Kommunalobligationen (öffentlichen Pfandbriefen):
Die Kommunalobligationen müssen grundsätzlich durch Kredite an Kommunen in gleicher Höhe, mit gleicher Laufzeit und mindestens mit gleichem Zinssatz gedeckt sein. Eine hypothekarische Absicherung erfolgt nicht.
 

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