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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Fragen zu Unternehmen +++ Achtung Schwer !!!!!
 
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.11.2003 18:29
was bedeutet deklaratorischer und konstitutiver Eintrag ( Handel u. Dienstleistung) in der Gründungsspalte der KG z.B ? -

Und was bedeutet bei der Gbr "persönliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter" ?
--->>> Haftet da jeder für jeden mit seinem kompletten Privatvermögen wie beispielsweise die Geschäftsführer der GmbH?

nehmen wir mal an, ein gesellschafter hält 52% anteil der GmbH...so könnte er sich doch reintheoretisch selber zum Geschäftsführer wählen, das geht doch, oder ?

Teil zwei folgt

Besten Dank für den, der sich die Mühe macht
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2003 18:51
Handelsregistereintragungen können rechtsbekundende oder rechtserzeugende Wirkung haben.
Eine Eintragung wirkt rechtsbekundend (deklaratorisch), wenn sie nur einer öffentlichen Bekanntmachung gleichkommt. Der Vorgang ist auch ohne Eintragung rechtswirksam, z. B. die Gründung einer KG, der Eintritt eines Gesellschafters in eine OHG, die Erteilung oder der Widerruf einer Prokura (im Innenverhältnis).

Eine Eintragung wirkt rechtserzeugend (konstitutiv), wenn ein Rechtstatbestand erst durch die Handelsregistereintragung wirksam wird. Z. B. wird die Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften erst durch Eintragung begründet.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2003 18:53 - Geaendert am: 08.11.2003 19:01
Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter bedeutet, dass jeder nicht nur mit seinem Geschäftsvermögen, sondern auch mit seinem Privatvermögen haftet, und zwar auch für die anderen Gesellschafter.


Die folgende Aussage ist falsch: "Haftet da jeder für jeden mit seinem kompletten Privatvermögen wie beispielsweise die Geschäftsführer der GmbH?"

Ein Geschäftsführer haftet i.d.R. nicht mit seinem Privatvermögen. Bei der GmbH haftet das Gesellschaftsvermögen.
skontrofuehrer
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.11.2003 12:22
Generell ist der Geschäftsführer "eigentlich nur" ein Angestellter der GmbH...
Es muss keines falls der Fall sein, dass der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist. Und auch der haftet theoretisch nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit seiner Einlage im Gesellschaftsvermögen.
 

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