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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Frage zur Lastschrift
 
antje23
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.11.2003 17:50
Hallo,

kurze Frage. Eine Freundin von mir hat vor zwei Tagen auf ihrem Kontoauszug gesehen, dass ein Geschäft eine Lastschrift in Höhe von 70 Euro einfach so abgebucht hat.
Im Verwendungszweck stand "Ihr Einkauf vom 21.01.2002"
Gibt es da überhaupt eine Frist, bis wann das Geschäft die Lastschrift einziehen kann ?
Sie hat von damals keinen Kontoauszug mehr, kann sich aber auch nicht erinnern, dass damals noch eine Rechnung offen war.
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.11.2003 18:07 - Geaendert am: 07.11.2003 18:07
2 Möglichkeiten: Entweder Einspruch erheben und zurück buchen und abwarten ob die sich nochmal melden oder akzeptieren und bezahlen. So viel ich weiß gibt es bei Rechnungen per Karte keine direkten Regelungen wie lange die nach dem Einkauf die Lastschrift einreichen dürfen.

Peace
antje23
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.11.2003 18:15
hey CouncilofEurope,
danke für deinen Beitrag, leider bin ich genauso weit wie du, weiß jemand von euch da draußen eine definitive Antwort oder ein Urteil ? hat jemand ein schlaues Buch wo man ansatzweise die Antwort ableiten kann ?
Wäre echt super wenn ihr Schlauen Bänker und angehenden Bänker einfach euren Senf dazugebt.

Danke! Ein hilfloser Ex-Banker

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.11.2003 19:01
Ich weiß nur so viel dass diese Rechnung normalerweise von der Bank deiner Freundin gar nicht mehr angenommen werden dürfte nur warum es abgebucht wurde weiß ich auch nicht.

Gruß

xXx

pd
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.11.2003 09:42
nette frage;)

das einzigste was mir dazu einfälllt, sind die gesetzl. verjährungsfristen !?
sunx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.11.2003 10:04
Ich denke, pd hat Recht: Ich habe eben mal im Lastschriftabkommen nachgelesen ( Unter http://www.grundmann-norderstedt.de/gfb22.htm )
und keine Fristen zur Einreichung gefunden. Das Einzige, was einigermaßen auf die Frage passt war Abschnitt 1 Punkt 6:
"Lastschriften sind zahlbar, wenn sie bei der Zahlstelle eingehen. Fälligkeitsdaten und Wertstellungen bleiben unbeachtet." Normalerweise liegt es ja im Interesse des Begünstigten, Lastschriften so schnell wie möglich einzureichen - daher gibt es dazu wahrscheinlich keine geregelte Frist! Ich würde deiner Freundin übrigens raten, mal in ihrer Bank zu fragen, ob der Betrag schon abgebucht wurde. Bei uns werden alle Umsätze im output-archiv gespeichert und können einfach per PC-Abfrage abgerufen werden. Wäre einen Versuch wert!
LG, Sunx
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2003 10:21 - Geaendert am: 08.11.2003 10:22
Der Lieferant kann doch die Begleichung der Rechnung solange verlangen, soweit die Ansprüche nicht verjährt sind. Die Verjährung ist noch nicht eingetreten, somit kann der Verkäufer die Laschrift einreichen. Die Lastschrift ist bei Sicht fällig.
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.11.2003 15:53
Und noch eine kleine Ergänzung:

Antje, deine Freundin kann der Belastung durch die Einzugsermächtigung natürlich widersprechen. Frist: 6 Wochen nach Quartalsabschluss.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2003 16:12
Kleine Anmerkung:
Nach den AGB (Ziffer 7) sind bei Einzugsermächtigungslastschriften
"Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen NACH ZUGANG des Rechnungsabschlusses zu erheben."
Kati84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.11.2003 17:17
Gegen den Lastschrifteinzug kann jederzeit widersprochen werden!
 

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