Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 43
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Rechtliche Grundlagen zu Fonds
 
blackgirl
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2003 13:00
Rechtliche Grundlagen zu Fonds


Kann mir mal bitte möglichst schnell und möglichst ausführlich folgende Punkte beantworten?????


Ich brauche sämtliche Infos zu diesem Punkt:
In einem Fonds darf der Anteil einer bestimmten Aktie eines Unternehmens (z.B.) nicht mehr als 5 % betragen.

ABER: Es gibt da anscheinend ein paar Ausnahmen, dass der Anteil auch mal bis zu 10 % ehen darf...

Welche sind das???

Wo gibts Infos???

Wer kann mir helfen???
nimsi
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2003 14:56
Hi!
Vielleicht hilft dir die Seite ein wenig:
http://fonds.spiegel.de/investabc/2.asp?cobrand=Spiegel
und wenn du wissen willst welche fonds einen aktienanteil von 10% haben dann geh mal unter
www.google. de und gebe als Suchbegriff : Fonds mit 10%Aktienanteile ein. Der gibt dir da eine menge infos.
Viel Glück noch
Johnny
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2003 15:42
Das war wohl nicht gemeint
Es war bestimmt der Anteil einer einzigen Aktie innerhalb eines Aktienfonds gemeint
aber ich kann DIr leider nicht helfen in meinen Unterlagen steht in Ausnahmefällen über 5% bis max. 10%
Sorry
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2003 15:50 - Geaendert am: 04.11.2003 15:50
Grundlage:
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften

§ 8 Absatz (2)
Bis zu 10 vom Hundert des Wertes des Sondervermögens dürfen insgesamt angelegt werden in

1. Wertpapieren, die nicht zum amtlichen Markt an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, mit Ausnahme der in Absatz 3 aufgeführten Geldmarktpapiere,

1a. Aktien, welche die Anforderungen des Absatzes 1 Nr. 2 oder 4 erfüllen,

2. Forderungen aus Gelddarlehen, die Teilbeträge eines von einem Dritten gewährten Gesamtdarlehens sind und über die ein Schuldschein

Gefunden unter:
http://www.bafin.de/gesetze/kagg.htm
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse