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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung von Wertpapieren
 
dieninja
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.10.2003 11:23
Hey Leute,
weiß jemand was darüber oder hat sich jemand zufällig schon mal damit auseinander gesetzt??
Bitte helft mir ich bin am verzweifeln!!!

Nina
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.10.2003 12:06
Also:

Bei FV WP fallen ja Zinsen an; diese sind mit 30%ZAST und 5,5%SOLI (auf die ZAST) zu versteuern, es sei denn, die Zinsen liegen innerhalb des Freistellungsauftragsrahmens.

Bei Aktien fallen dann steuern an, wenn:

du Aktien, die innerhalb eines Jahres ge- und verkauft hast, mit Kursgewinnen größer 512 Euro veräußerst. Dabei beachte das Halbeinkünfteverfahren: nur die Hälfte muss versteuert werden, d. h. bei einem Gewinn von 1023 Euro fallen keine STeuern an (1023/2 ist kleiner als 512), wenn der Gewinn darüber liegt (z. b. 1100 / 2 = 550) muss alles versteuert werden.

DAS HEV greift auch bei Dividenden, können aber auch mit einem FSA befreit werden...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2003 18:11
Überblick:
• Dividenden aus Aktien und Genossenschaftsanteilen: 20 % KESt als Quellensteuer
• Zinsen aus Genussscheinen mit Eigenkapitalcharakter: 20 % KESt als Quellensteuer
• Zinsen aus Wandelanleihen (nicht Optionsanleihen): 25 % KESt als Quellensteuer
• Ausschüttung eines reinen Aktienfonds: 20 % KESt als Quellensteuer
• Ausschüttung eines Rentenfonds, gemischten Fonds und aus offenen Immobilienfonds: 30 % ZASt als Zahlstellensteuer
• Zinsen aus Anleihen, die sich im offenen Depot eines KI´s befinden (ohne Freistellungsauftrag): 30 % ZASt als Zahlstellensteuer
• Zinsen aus Anleihen, Rentenfonds bei Tafelgeschäften (NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge sind nicht wirksam): 35 % ZASt als Zahlstellensteuer
 

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