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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

AP-Fallstudie: ZV (Reisezahlungsmittel)
 
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 17:19 - Geaendert am: 24.10.2003 17:22
Ihr langjähriger Kunde Paul Meier bittet Sie um Beratung im Vorfeld einer längeren Urlaubsreise.
Hierzu sollen Sie auch einige Fragen über Reisezahlungsmittel klären. Er will in die Schweiz und nach Italien reisen; er rechnet mit ca. 4.000 € Ausgaben. Der Kunde besitzt bislang eine Maestro-Karte (mit PIN).

1. Beschreiben Sie mindestens drei Einsatzmöglichkeiten der Maestro-Karte.

2. Klären Sie den Kunden hinsichtlich seiner Sorgfaltspflichten auf, die eine missbräuchliche Verwendung der Maestro-Karte verhindern sollen (2 Hinweise).

3. Erklären Sie, welche Folgen ein Abhandenkommen der Maestro-Karte im Ausland haben könnte, vor allem die missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Beschreiben Sie mindestens zwei mögliche Auswirkungen!

4. Nennen Sie dem Kunden zwei weitere unterschiedliche Zahlungsmittel, die er im Rahmen seines Urlaubs vielleicht berücksichtigen sollte.

5.
a) Herr Meier spricht Sie auf Reiseschecks an. Erklären Sie in Grundzüge die wesentlichen Merkmale dieses Reisezahlungsmittels, vor allem auch den Ablauf bei der Ausgabe.
b) Beschreiben Sie den Vorgang der Einlösung des Reiseschecks durch den Kunden.
c) Führen Sie mindestens mindestens 4 Vorteile von Reiseschecks an.

6. Vor der Abreise in den Urlaub will Herr Meier noch auf einer Auktion Kunstgegenstände ersteigern.
a) Welche Zahlungsmöglichkeit könnte der Kunde nutzen, um ein entstehendes Risiko durch Bargeld zu vermeiden?
b) Beschreiben Sie die Vorgehensweise bei der Beantragung sowie die wesentlichen Merkmale eines bestätigten Bundesbankschecks.

Mögliche Lösungen?
EUREX
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.10.2003 09:49
Könnte mir folgendes als Antworten hierauf vorstellen:

1.
> Der Kunde kann sich dadurch Bargeld im Ausland beschaffen an GAA´s (mit PIN)
> Einsatz an automatisierten Kassen, d.h. Bezahlung mittels POS, z. B. Tankstelle, Kaufhäuser usw. (mit PIN)
> Legitimationsfunktion bei Scheckausstellung (keine Garantie mehr!)

2. Der Kunde sollten unbedingt darauf achten:
> seine PIN nicht auf der Maestro-Karte oder der Kartenhülle zu vermerken, oder die PIN-Mitteilung in der Geldbörse haben
> Er sollte auch ein Abhandenkommen sofort seiner Bank melden und den Zentralen Sperrannahmedienst verständigen; sinnvoll ist auch eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei

3. Ich würde sagen, je nachdem ob die Verlustanzeige bereits erfolgt ist oder nicht, muss man unterscheiden:
> nachher: Abhebungen an GAA´s usw. werden dem Kunden nach Verlustanzeige 100 % erstattet.
> vorher: hier hat der Kunde gewisse Haftung (Grundsätze des Mitverschuldens), je nachdem ob er leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat.

4.
> Sorten (ausländisches Bargeld)
> Kreditkarte
> Reiseschecks

5. a) Es gibt Euro-Reiseschecks und FW-Reiseschecks (USD, GBP, ...). Man kann Sie bei der Bank erwerben.
> Beim Kauf ist eine erste Unterschrift des Kunden auf dem Reisescheck zu leisten in Gegenwart von uns.
> Er bekommt eine Verkaufsabrechnung/-quittung über den Erwerb, sollte er in den Urlaub mitnehmen und getrennt aufbewahren.
> Er muss den Kaufpreis zzgl. 1 % Provision zahlen; wird sofort bei Verkauf belastet.
b) Bei der Einlösung:
> zweite Unterschrift auf Reisescheck (als Kontrolle oder Legitimation)
> ggf. zusätzliche Legitimation durch PA oder RP (kann gefordert werden)
c) Vorteile:
> weltweite Verwendung
> unbegrenzte Gültigkeit
> Ersatz bei Verlustanzeige und Vorlage der Quittung
> evtl. auch von Minderjährigen einsetzbar

6.
a) Kreditkarte, wahrscheinlich bestätigter Bundesbankscheck
b) ??
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2003 10:30
Sehr gut gelöst.

zu 6 b):
(Nur als Zusatz-Info: die Grundlage hierfür findet sich in § 23 Abs. 1 BBankG.)
Die Deutsche Bundesbank kann auf sie gezogene Schecks, gleichgültig ob Barschecks oder Verrechnungsschecks, bei entsprechender Deckung bestätigen. Durch den Bestätigungsvermerk verpflichtet sie sich scheckrechtlich zur Einlösung des Wertpapiers gegenüber Aussteller, Inhaber und den Indossanten.

Zum Ablauf:
- Die Deutsche Bundesbank versieht diese auf sie gezogene Schecks auf Antrag mit einem Bestätigungsvermerk.
- Sie übernimmt eine Einlösungsgarantie, wenn die Vorlage innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung erfolgt.
- Belastung des Kundenkontos mit dem Scheckbetrag (Umbuchung auf Deckungskonto) oder Sperre des entsprechenden Guthabens durch KI
- es fallen Bestätigungsprovision für die Bundesbank und Bearbeitungsgebühren des KI an
- Bestätigte Bundesbankschecks werden i.d.R. für grössere Zahlungen anstelle von Bargeld (Sicherheitsrisiko) verwendet, z.B. bei Auktionen, Autokäufen oder Zwangsversteigerungen.
- sollte keine Verwendung des Kunden erfolgen, so kommt es nach 15 Tagen zur Rückbuchung des Betrages auf das Kundenkonto
 

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