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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Aufgabe 42
 
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 10:21
Aufgabe 42
Um welche Art des Rechtsgeschäftes handelt es sich bei der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch Frau-ke Blume? Geben Sie an, welche drei Kriterien auf diese Kündigung zutreffen!
A) Einseitiges Rechtsgeschäft
B) Zweiseitiges Rechtsgeschäft
C) Empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft
D) Formfreies Rechtsgeschäft
E) An die Schriftform gebundenes Rechtsgeschäft
Lö: A; C; E

Bitte sagt mir mal definitv ob diese Art der Kündigung definitv das schriftlich erfolgen muss oder ob et formfrei ist...?!!?
THNX
skbaby
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.10.2003 11:59
Eine Kündigung muss schriftllich erfolgen.
hab ich im Kompaktwissen nachgelesen...
JnG
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 13:49 - Geaendert am: 08.10.2003 13:50
Auszüge:

"Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Einseitig heißt, dass die Kündigung vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ohne Einverständnis des anderen Vertragspartners ausgesprochen werden kann.

Empfangsbedürftig heißt, dass die Mitteilung der Kündigung dem anderen Vertragsteil zugehen muss. So ist es nicht möglich, zu kündigen, ohne dass der Betreffende davon informiert wird. Eine Zustimmung zu einer Kündigung ist nicht notwendig, die Verweigerung der Annahme ändert nichts an ihrer Wirksamkeit. Eine rückwirkende Kündigung ist ebenfalls nicht möglich. [...]"

"Kündigung

Kündigung ist die einseitige Auflösung eines Schuldverhältnisses. Sie erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Inhalts, daß ein Schuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Neben der ordentlichen Kündigung, die an bestimmte Fristen gebunden ist, gibt es die außerordentliche (befristete oder fristlose) Kündigung, bei der meist keine Fristen einzuhalten sind.
[...]
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja. Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform."

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_Good Fight - Good Night!_

 

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