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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Scheckeinreichung
 
Schwabke
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.10.2003 16:16
Wie lange kann ein Scheck zurückgezogen werden?
- 7 Kalendertage oder
- 7 Werktage
Kampfkeks
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.10.2003 16:28 - Geaendert am: 07.10.2003 16:29
Also ich hab mal gelesen, dass der Scheck innerhalb von 7 Werktagen zurückgezogen werden kann. Im Grill steht noch drinen:" Der Widerruf eines Schecks ist erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist wirksam. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, das es aber auch schon vor der Vorlegungsfrist beachtet werden muss. Bei Banken und Sparkassen wird es aber so gemacht, wenn er dem bezogenen Kreditinstitut so rechtzeitig zughet, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist. "
So steht es zumindest im Grill. Aber kannst ja selber nochmal nach lesen. Schcks S. 118-128
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.10.2003 17:12
also... hab da mal nachgelesen... :-)))
der widerruf eines schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kjontoführenden stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine berücksichtigung im rahmen des ordnungsgemäßen geschäftsablauf möglich ist. er ist auch vor ablauf der vorlegungsfrist zu beachten (BGH-Urteiul vom 13.06.1988). nach ablauf der vorlegnungsfrist hat die bank eine sperre nur für 6 monate, gerechnet vom ewingang des widerrufs, zu beachten. später vorgelegte schecks kann ( ! ) die bank einlösen, wenn der ausseteller die sperre nicht schriftlich um weitere 6 monate verlängern lässt...
und jetzt? *g*
hoffe geholfen zu haben

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2003 17:17 - Geaendert am: 07.10.2003 17:17
Dem stimm ich grundsätzlich zu.

Nebenbei bin ich mir aber sicher, dass wir die Gültigkeit der Schecksperre auch länger als sechs Monate anlegen können.
Wir weisen den Kunden drauf hin, dass die Sperre sechs Monate zieht, wenn der Kunde jetzt jedoch nachhakt, dann können wir so eine Scheckspere auch sofort längerfristig anlegen...

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.10.2003 18:03
@ herrn frank
klar. gesetzlich sind es nur mindestens 6 monate! .-)))
wenn kunde will, dass der scheck für die nächsten 10 jahre gesperrt wird, machen wir das natürlich! aber nich kostenlos! :-) der kunde is könig!

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

Mark1978
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.10.2003 01:40
wie lange der scheck zurückgezogen werden kann, hängt meines wissens auch davon ab, wo er ausgestellt wurde.
z.B. Übersee: 20 Tage.. korrigiert mich bitte, wenn ich daneben liege
 

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