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Forenübersicht >> Kontoführung

Betreuung!! Brauche schnell eure Hilfe!
 
G_Bear17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2003 09:25
Hallo!

Könnt ihr mir sagen, wie die Verfügungsregelung bei Betreuerkonten ist?

Danke im Voraus!

(gibt es irgendwelche Verfügungsgrenzen u.s.w.?)
PrettyBelinda
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.10.2003 12:24
Hallo,
kommt halt drauf an, ob ein Einwilligungsvorbehalt da ist oder nicht. Beim Einwilligungsvorbehalt darf der betreute nämlich nichts mehr ohne den Betreuer machen. Ohne Einwilligungsvorbehalt ist mir keine wirkliche Einschränkung bekoannt, also zumindest keine Grenzen oder so. Werden bei uns häufig aber trotzdem gemacht, indem die Berater das mit dem betreuer absprechen. Aber soweit ich mich erinnern kann, kann der Betreute frei über sein Konto verfügen. Ich hoffe es war ein bisschen verständlich! Und berichtigt mich bitte, wenns falsch sein sollte!
Danke.

P.S.: Regt euch alle net so über die ZP auf. Ist doch jetzt eh gelaufen. Und wir sollten mal abwarten was wirklcih dabei rumkommt und dann kann man immernoch was sagen. Lg
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2003 13:12
Einen Betreuer erhält ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, wenn er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann auf seinen Antrag oder von Amts wegen durch das Vormundschaftsgericht (vgl. § 1896 BGB).
Die volle Geschäftsfähigkeit des Betreuten bleibt grundsätzlich erhalten. Es sein denn, es wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet (vgl. § 1903 BGB).

http://dejure.org/gesetze/BGB/1896.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1903.html

Weitere Links zu dieser Thematik:

http://www.bildungsverlag1.de/aktuell/ba-306.asp
http://www.bildungsverlag1.de/aktuell/ba-392.asp
 

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