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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Unterschied: Kapitalerhöhung und Sachkapitalerhöhu
 
Exzel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.10.2003 18:30
Hallo zusammen!
Wer kann mir den Unterschied zwischen einer Kapitalerhöhung und Sachkapitalerhöhung erklären?
Ich danke schon einmal im Voraus.
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2003 18:36
Bei einer Kapitlaerhöung wird das Eigenkapital erhöht.
z.B. Eine AG schmeißt junge Aktien auf den Markt.

Bei einer Sachkapitalerhöhung wird i.d.R. durch einen Miteigentümer z.B. einem Komplemtär oder Kammanditisten in einer KG ein Sachgut in das Unternehmen gegeben.
Z.B. Beteligt sich jemand, in dem er eine Lagerhalle zur KG gibt und die Lagerhalle ab dem Moment zur KG gehört und nicht mehr das Privateigentum der jeweiligen Person ist.

Sachgut <----> Geld

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Exzel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.10.2003 23:50
Danke für die schnelle Antwort.
Ich hätte da noch einen kleinen Nachtrag.
"Der Logistik-Dienstleister D.Logistics AG teilte am Montag mit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Herrn Detlef W. Hübner von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebots in Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung der D.Logistics AG befreit hat."

Als ich im Internet genauer dieser Nachricht auf den Grund ging, laß ich, dass es sich um eine Sachkapitalerhöhung handelt (deswegen die Frage). Was ich aber nicht begreife ist, warum zuvor ein Übernahmeangebot hätte abgegeben werden müssen, bevor Hr. Hübner davon befreit worden ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2003 12:45
Das Kapital kann durch Bareinlage (Verkauf von Aktien) oder durch Sacheinlage (Einbringen von Sachgütern) erhöht werden. in beiden Fällen erhöht sich das Eigenkapital.

Sacheinlage ist eine Einlage, die nicht durch Bareinzahlung, sondern durch Einbringung von Maschinen, Gebäuden, Grundstücken etc. geleistet wird. Über die Sacheinlage im Falle einer Kapitalerhöhung einer AG (Sachkapitalerhöhung) muss Hauptversammlungsbeschluss vorhanden sein (§ 183 AktG).
 

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