Hilfe:deklaratorische+konstitutive wirkung einer Eintr...... |
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Verfasst am: 02.10.2003 10:41 |
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Hallo an alle die hiervon jetzt eine Ahnung haben.Bin ganz frisch da und ich brauche Hilfe bei folgender Aufgabe aus
meinem Selbststudium für ein Seminar "Kunde und Konto" :
Finden Sie für die deklaratorische und die konstitutive Wirkung einer Eintragung in das Handelsregister jeweils ein Beispiel!
ich verstehe weder die Aufgabe als gesamtes noch die einzelnen Begriffe.Und in meinen Büchern steht nichts informatives darüber. Also jede Info hilft!
Danke im Voraus!
Liebe Grüße von V. |
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Verfasst am: 02.10.2003 10:47 |
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Halli hallo V
also die Eintragung bei der deklaratorischen Wirkung bedeutet das es nur noch veröffentlich wurde, d.h. zum beispiel bei dem Istkaufmann der ist durch Geschäftsaufnahme zum Kaufmann geworden die Eintragung ins HR hat nur noch deklaratorische Wirkung = eine weitere Bekanntmachung. Bei der konstitutiven Wirkung ist es so das durch die Eintragung ins HR der Kannkauf man erst zum kaufmann wird. das ist der unterschied hoffe es ist verständlich.
Liebe Grüsse Tina |
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Verfasst am: 02.10.2003 10:51 |
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Ja,mehr oder weniger,danke schön.
:-) |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:08 |
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=> Deklaratorisch:
Eintragung deklariert bzw. "bekundet" einen bestehenden Rechtszustand, z.B. Eintragung als Istkaufmann (§ 1 HGB) oder Erteilung einer Prokura
=> Konstitutiv:
Eintragung konstituiert bzw. "erzeugt" einen neuen Rechtszustand, z.B. Kaufmannseigenschaft als Kann- oder Formkaufmann (§§ 2,3, 6 HGB) oder Erlangung der Rechtsfähigkeit bei Kapitalgesellschaften (Entstehung mit Eintragung ins HR) |
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