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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Aufbewahrungsfrist
 
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 15:11
Wie lange muß die Bank eigentlich Dokumente aufbewahren?
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.10.2003 15:14
In den meisten Fällen sind es 10 Jahre, gerechnet ab jewels ende des Jahres. Das is aber oft sehr Unterschiedlich, kommt eben drauf an was es für Dokumente sind. Das beste ist wenn du mal bei dir in der ZEBUHA nachfragst, weil die müssten das wissen. Oder Organisation weiß da auch bescheid

MfG
Sven

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2003 15:17
Entsprechende Regelungen findet man im HGB:
Kaufleute sind verpflichtet, diverse Unterlagen geordnet für eine bestimmte Zeit aufzubewahren (§ 257 HGB).
Aufbewahrungsfristen:
=> 10 Jahre: z.B. Inventare, Bilanzen/Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Buchungsbelege usw.
=> 6 Jahre: empfangene oder abgesandte Handelsbriefe

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des betreffenden Kalenderjahres der letzten Handelsbucheintragung/der Inventaraufstellung/der Bilanzfeststellung usw. (§257 V HGB).
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 15:29
ok, also merke ich mir einfach: Vom ende des Jahres an gerechnet immer 10 Jahre, nur wenn es ein Brief ist, dann 6 Jahre.
Cool, das ist ja richtig einfach! Und ich dachte, ich muß mir jetzt sonst noch was merken!!!
Danke!!!
 

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