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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Rechnungsabschluss
 
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 12:45
Hallo!
der Rechnungsabschluss bei kontokorrent-konten muss einmal jährlich erfolgen. zumindest ist das die lösung auf eine der alten zp-prüfungsaufgaben...
gilt das sowohl für privatkunden (steht sowas im bgb?) als auch für für geschäftskunden (steht das dann im hgb?)
schonmal vielen dank an alle dies lesen und ma für mich drüber nachdenken
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2003 12:56
Wie die gesetzliche Lage bezgl. deiner Frage ist, dass weiß ich im Moment leider auch nicht aus dem Stehgreif.
Ich weiß aber, dass wir uns laut AGB dazu verpflichen vierteljährlcih einen Rechnungsabschluß zu erstellen.
Firmenkunden wird meines Wissens nach sogar monatlich ein Rechnungsabschluß erstellt, der sich je doch nur auf Zinsen und angefallene Gebühren bezieht. D.h. hierbei gehen dann noch nicht alle Einzelforderungen in eine Gesamtforderung / ein Saldo über.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

miss_ah
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2003 12:58
Der Rechnungsabschluss erfolgt bei Banken einmal pro Quartalsende und das steht in den AGB‘s. Das gilt für Privatkunden. Für Geschäftskunden können Banken auch Sonderregelungen vereinbaren!
Ich hoffe, ich konnte dir helfen!!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2003 13:13
Die rechtliche Grundlage (§ 355 HGB) schreibt vor, mindestens einmal im Jahr einen Rechnungsabschluss zu erteilen.
Nach den AGB erteilen KI´s aber Rechnungsabschlüsse in kürzeren Zeiträumen, für Privatkunden jeweils zum Ende eines Kalenderquartals, für Firmenkunden monatlich.
Hieraus ergibt sich ein Vorteil für KI´s, z.B. durch die kurzfristigere Kapitalisierung von Gebühren und Provisionen sowie Zinsenzinseffekt.
Für die Kunden ergibt sich eine bessere Übersicht.
Andre_H
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 13:13
Hi!

Die gesetzliche Grundlage zum Rechnungsabschluss könnt ihr im HGB nachlesen.

§355 Abs. 2 "Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist."

Die Bedingungen für Privatkonten (vierteljährlich) und Firmenkonto (monatlich) sind, wie schon gesagt wurde, in den AGB‘s der Banken geregelt.

Gruß Andre
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 13:56
Hey wow! Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. Jetzt ists mir klar!
Mark1978
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.10.2003 01:42
cashguard, besser hätte ich es auch nicht erklären können...
pinto
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.10.2003 09:04
Soweit ich weiss ist das Ki verpflichtet einmal jährlich einen KK- Abschluß bei Privatkunden durchzuführen. Jedoch steht bei den meisten KI‘s in den AGB‘s steht, dass der Abschluß vierteljährlich geschieht. Falls das nicht stimmt korrigiert mich bitte
 

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