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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Scheinkaufmann / Kannkaufmann / Mußkaufmann
 
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 09:58
Ich habe n´den Unterschied zwischen einem Scheinkaufmann und einem Kannkaufmann nicht begriffen. Beide tragen sich doch freiwillig ins Handelsregister ein und werden gelöscht, sofern sie wollen. WO liegt also dr Unterschied?

Außerdem muß ich laut Stoffkatalog wissen was ein Mußkaufmann ist. FInde ich aber nirgends. Könnte mir dsa bitte jemand erklären?
Tina_
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 10:16
Halli hallo..

also ich muss ja grad mal zugeben das ich gar nicht so genau weiss, was du eigentlich wissen willst. Also bei uns heissen die drei Kaufmannsarten Kannkaufman (er kann sich ins HR eintragen, muss es aber nicht, durch die Eintragung wird er zum Kaufmann =konstitutive Wirkung zb Kioskbesitzer, dann der Istkaufman, wird mit Geschäftsaufnahme zum Kaufmann, Eintragung hat nur noch deklaratorische Wirkung, und der Formkaufman, das sind zum bsp landwirte die um Weihnachten Tannenbäume verkaufen, müssen sich auch nicht eintragen. Vielleicht hilft dir das ja auch weiter!!

Liebe Grüsse Tina
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2003 10:23
Folgende drei Kaufmannsarten können unterschieden werden:

=> Istkaufmann: Kaufmann kraft Gewerbebetrieb (§ 1 HGB), d.h. wer eine selbstständige, erkennbare und dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt.
=> Kannkaufmann: Kaufmann kraft freiwilliger Eintragung ins HR (§§ 2,3 HGB), z.B. Kleingewerbetreibende, Land- und Forstwirtschaftliche Unternehmen
=> Formkaufmann: Kaufmann kraft Rechtsform (§ 6 HGB). z.B. alle Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 10:23
Nicht wirklich. Ich brauche:
- Mußkaufmann
- Sollakufmann
- Kannkaufmann
- Formkaufmann
- Vollkaufmann
- Minderkaufmann.

Genau genommen brauche ich also den Unterschied zwischen Kannkaufmann ( (Kaufmann kraft freiwilliger EIntragung) und Scheinkaufmann (Kaufmann kraft Rechtsschein). Auißerdem noch die Definition von Vollkaufmann und Minderkaufmann.
Toll, oder? Wofür brauche ich den Scheiß eigentlich?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2003 10:27 - Geaendert am: 01.10.2003 10:29
Hier gab es aber Änderungen.
Bereits am 1.7.1998 sind diese in Kraft getretenen (Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts)!
Beaker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 10:29
Welchen Stoffkatalog hast Du denn vorleigen?
Ich habe den Stoffkatalog von der IHK und der AKA vorliegen, und da steht nichts von dem drinnen was du wissen willst!
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 10:32
Den hat uns unser Ausbilder gegeben.
Stand: Frühjahr 1996
Ich hab mich auch gewundert dss der so alt ist, auch wegen der Schuldrechtsreform und so, aber ich hab gedacht vielleicht hat sich vom Prinzip nichts mehr verändert.

Heißt das, ich brauch den Scheiß Schein-, VOll- und Minderkaufmann nicht?

Juhuuuuuu!!!!!!!
Beaker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 10:38
Also ich würde sagen NEIN !
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2003 10:49
Anmerkung zum "Scheinkaufmann":
Diese Regelung des § 5 HGB hat an Bedeutung durch die Neufassung des Kaufmannsbegriffs von 1998 erheblich eingebüßt. Seither wird ja gem. § 2 HGB jeder Gewerbetreibende unabhängig von der Größe seines Unternehmens durch die Eintragung Kaufmann. Über den Anwendungsbereicht des § 5 HGB wird daher gestritten.

Vgl. Zusammenfassung:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=10&katid=21&artikelid=293
Tina_
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 11:29
also ich bin mir auch ziemlich sicher das du den käse gar nicht braucht es reicht wirklich wenn du die drei unterscheiden kannst.. mehr kommt in deiner zp eh nicht vor!! viel spass morgen
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2003 11:47 - Geaendert am: 01.10.2003 17:13
@ Nadjeschda

Auf meinen Artikel im Wissenspool hat bereits cashguard verwiesen, solltest du unbedingt reinschauen. Ist auf dem aktuellen Stand von 1998 (Änderung durch Handelsrechtsreformgesetz).

Deinem Ausbilder kannst du mal einen schönen Gruß bestellen und mittteilen, dass seit 1998 nach der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet wird und sich umfassende Änderungen u.a. in den Prüfungsinhalten ergeben haben.

Den aktuelle Stoffkatalog für die bundeseinheitliche Zwischenprüfung gibt es unter http://www.grundmann-norderstedt.de/pkzw.htm Die Kaufmannseigenschaft ist dort nicht ausdrücklich genannt. Könnte aber unter dem Punkt "Kontoeröffnung für Firmenkunden" im Zusammenhang mit dem Handelsregister eine Rolle spielen.

Viel Glück morgen!
 

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