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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Hab da nochmal ne Frage! [Kontoeröffnung Firmen]
 
bankfrank
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2003 13:11
Wie ist das mit der Ktoeröffnung?

Bei personegesselschaften dürfen alle geschäftsführer alleine




und bei kapitalgesellschaften dürfen alle geschäftsführer oder vorstandssmitglieder alleine?

was ist mit den prokuristen, dürfen die alleine konten eröffen?
oder nur mit gesschäftsführern oder anderen prokuristen zusammen?
Ueberdruckventil
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.09.2003 13:39
versuchs mal hier:

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=4&artikelid=6
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2003 16:54
prokuristen dürfen (wie auch in dem link beschrieben) ein konto eröffnen, wenn der gewöhnliche Geschäftsbetrieb sowas mit sich bringt... super formulierung. es sei denn im handelsregister steht was anderes. die im link angesprochenen vertretungen sind die gesetzlichen regelungen. wenn im HR was anderes steht (z.B. "...nurt mit einem vertretungsberechtigtem Gesellschafter zusammen) dann gilt der HR-Auszug...
auch änderungen der gesetzlichen vertretung der gesellschafter bzw. der vertretungsberechtigten personen ist im HRA zu sehen. HR kann die gesetzliche regelung aushebeln...

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

 

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