Hallo, habe ein paar Fragen. [Legitimation] |
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Verfasst am: 28.09.2003 13:49 |
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Hallo Leute,
Meine 1 Frage:
Wie muss sich ein Prokurist bei der Bank legitimieren(wie ein "gewöhnluicher Bevollmächtigter" mit Perso+Unterschriftprobe)
Meine 2. Frage.
Bei einer Aufgabe hieß es: Ein e.K muss sich nicht mehr persöhnlich legtimieren, da er dies mit dem Handelsregisterauszug schon getan hat-->stimmt das?
Meine 3. Frage:
Ein Oder-kto.inhaber verstirbt, wann kann ich das ktok. auf den anderen Lebenspartner umschreiben, wenn noch andere Erben vorhanden sind.
Vielen Dank |
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Verfasst am: 28.09.2003 14:03 |
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1 Frage:
Wie muss sich ein Prokurist bei der Bank legitimieren(wie ein "gewöhnluicher Bevollmächtigter" mit Perso+Unterschriftprobe)
Antwort ist in Frage bereits enthalten (PA, Reisepass)
2. Frage.
Bei einer Aufgabe hieß es: Ein e.K muss sich nicht mehr persöhnlich legtimieren, da er dies mit dem Handelsregisterauszug schon getan hat-->stimmt das?
Bei Kontoeröffnung muss sich dre e.K legitmieren, so dass du schon eine Unterschriftsprobe hast.
3. Frage:
Ein Oder-kto.inhaber verstirbt, wann kann ich das ktok. auf den anderen Lebenspartner umschreiben, wenn noch andere Erben vorhanden sind.
Das Konto wird als Nachlasskonto geführt, der andere Kontoinhaber bleibt verfügungsberechtigt. Eine Umschreibung erfolgt erst, wenn der Erbfall abgewickelt wurde.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Gruß
Merton |
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Verfasst am: 28.09.2003 14:47 |
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ja, dane |
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Verfasst am: 29.09.2003 08:32 |
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Hallo zusammen.
Legitimation eines Prokuristen kann nicht nur über den BPA erfolgen, sondern auch über den Handelsregisterauszug. Ohne HRA/B ist eine Vollmacht im Banksinne nicht möglich.
kruemel23483 |
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