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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Sichteinlagen!!!!
 
bankfrank
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.09.2003 21:13
Hallo Leute,
wird eigentlich eine zast auf sichteinlagen berechnet?
oder fällt das weg auf grund der geringen zinsen?
oder gibt es dort Bagatellgrenzen (Zinssatz oder Zinshöhe)?

Beim Bausparen gibt es doch die regel das bei einer verzinsung von 0,5 %keine zast berechnet wird!
Hängt das irgendwie zusammen?
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2003 21:17
Herr_Frank @ bankfrank

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine mal gehört zu haben, dass es schon so eine Grenze gibt. Und zwar bei 1% und/oder 10,00 €.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
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bankfrank
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.09.2003 21:34
ja aber guck dir mal die aufgabe 56 IHK Zwischenprüfung
herbst 2000 an.
Kundin Lisa legt wert 15.8 200.000,00DM als festgeld für 30 tage an, nach ablauf....als sichteinlage fortgeführt.
Kauf mit dem Geld am wert 25.9 +konto auflösung also plus alle angefallenen zinsen

Wieviel DM beträgt Zast plus soli, wenn kein fa?

Konditionen: festg. 3%
Sicht. 0,5%

Ergebnis 158,25
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2003 10:18
Vom Zinsabschlag ausgenommen sind:
· Zinsen auf Girokonten, wenn der Zinssatz nicht mehr als 1 % beträgt,
· Bausparzinsen, wenn der Sparer eine Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie erhält oder die Verzinsung nicht mehr als 1 % beträgt,
· Zinsgutschriften bis zu 10 € je Konto und Jahr (Bagatellbeträge),
· Zinsen aus Geschäften zwischen Kreditinstituten (Interbankgeschäften),
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2003 12:42 - Geaendert am: 25.09.2003 12:43
@ bankfrank:
Das ist doch auch logisch. Für das Festgeld bekommt die Kundin 3 % Zinsen, sprich 500,- €.

Hier von 30 ZAST = 150,- €
und darauf wiederum 5,5 % Soli = 8,25,- €.
Zusammen = 158,25 €

Für das laufende KT erhält sie ja lediglich 0,5 % , wofür keine Zast und Soli abgeführt werden brauchen.

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cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2003 19:33
Man muss ferner bei Sichteinlagen unterscheiden: Einlagen auf Kontokorrentkonten oder Anlagegelder, z.B. auf Geldmarktkonten!
Nach dem Gesetzgeber gilt die Bagatellregelung somit lediglich für Einlagen auf Girokonten, nicht für Anlagegelder.
Vgl. http://www.bildungsverlag1.de/aktuell/ba-377.asp
 

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