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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Lastschriftobligo
 
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2003 21:20 - Geaendert am: 16.09.2003 21:21
Warum richten KIs bei Firmenkunden, die Ihren Kunden zur bargeldlosen Zahlung das ELV-Verfahren anbieten, häufig ein sogenanntes Lastschriftobligo ein?
Wie funktioniert so ein Lastschriftobligo?
Warum wird es nur beim (wilden) ELV angewendet?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten!

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Beaker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.09.2003 21:45
Hallo,
habe eine Definition in der Bankfachklasse gefunden.

Lastschriftobligo

Das Lastschriftobligo ist ein Einreicherlimit, bis zu dem der Einreicher Lastschriften einreichen kann. Die Höhe des Lastschriftobligos bemisst sich nach der Höhe der möglichen Rücklastschriften, die innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung dem Konto des Einreichers zurückbelastet werden können.
Beispiel: Bei einem monatlichen Einzug fälliger Forderungen werden innerhalb dieser Sechs-Wochen-Frist zwei Einreichungen vorgenommen. Die Höhe des Lastschriftobligos entspricht in diesem Fall der Summe der Lastschriftgegenwerte von zwei Einreichungsterminen.

Uns wurde das ungefähr so erklärt, daß das KI dem Kunden ein Lastschriftobligo einreicht, und bis zu dieser Höhe können dann LAstschriften gebucht werden.
Wenn z.B. ein Sportverein Beiträge über 3.000,- € einzieht, dann wird im ein Obligo in doppeter Höhe eingeräumt, damit der Verein eventuellen Spielraum ausnutzen kann.

Hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt.

Wer weiß, ob die Erde nicht die Hölle eines anderen Planeten ist?

f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.09.2003 18:28
Hallöchen!
ein lastschriftobligo ist im prinzip wie ein kredit der bank.
Ein beispiel zur erklärung:
ein kunde reicht 10.000 € als lastschrift bei uns ein. die 10.000 werden seinem kkk erstmal E.v. gutgeschrieben. der kunde verfügt am gleichen tag über die 10.000 € bar! am nächsten tag platzen 5.000 € der lastschriften mangels deckung oder später noch wegen widerspruchs! die bank hat mit dem kunden keinen dispo vereinbart. jetzt hängt der kunde aber mit 5.000 € im soll ohne vorherige absprache zwecks dispokredit!
um den kunden und auch das KI vor dem szenario zu schützen vereinbaren kunde und ki ein lastschriftobligo. meistens in der höhe, wie auch ein dispo maximal gewährt werden würde. einfach aus sicherheitsgründen!

hoffe geholfen zu haben!
schöne grüße
andreas
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2003 22:02
Vielen lieben Dank!

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Sascha79
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2003 20:26
Du hast das ELV-Verfahren angesprochen.
Diese sind von der Ausführung her den "normalen" manuell eingereichten Lastschriften insofern gleichzusetzen, dass sie e.v. gutgeschrieben werden.
Dies ist für viele Einzelhändler interessant. EC-Cash-Zahlungen sind hingegen garantiert, was ein Einreicherlimit überflüssig macht.
 

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