Beschränkt Geschäftsfähige |
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Verfasst am: 03.09.2003 18:51 |
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Hi Leute,
hab ne fachliche Frage:
Wie siehts denn aus, wenn Minderjährige, die beschränkt geschäftsfähig sind, eine Kontovollmacht erhalten.
Angeblich "dürfen sie dann alles, genau voll Geschäftsfähige, da ihnen rechtlich kein Nachteil dadurch entsteht."
Wie muss ich das verstehen??
Danke schon mal - machts gut
ciao
Koelsch |
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Verfasst am: 03.09.2003 23:17 |
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Das ist richtig. Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Eine Willenserklärung des Minderjährigen bleibt bis dahin schwebend unwirksam. Da der Minderjähriger aber als Bevollmächtiger Rechtgeschäfte in eigenem Namen für fremde Rechnung tätigt können ihm weder Vor- noch Nachteile daraus entstehen. Ergo er ist als Bevollmächtiger zu allen Rechtgeschäften fähig. |
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Verfasst am: 04.09.2003 12:51 |
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Danke GoWest... hast mir sehr geholfen.
tschaaauuu bis demnächst |
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Verfasst am: 06.09.2003 13:31 |
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Du musst aber beachten, dass beschränkt Geschäftsfähige keine Vollmacht ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erteilen dürfen!
Ihnen darf nur Vollmacht erteilt werden. |
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