Eigenheimzulage ab 2004 ??? |
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Verfasst am: 30.06.2003 20:06 |
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Hi,
es ist ja geplant die Eigenheimzulage ab 2004 zu streichen.
Plant ihr sie in der Mündlichen bei einer Baufi trotzdem mit ein oder nicht ?
Oder sage ich dem Kunden einfach, dass wir damit z.Z. nicht fest rechnen könne, da da Veränderungen geplant sind?
Und falls sie doch weiter gezahlt wird, hat der Kunde noch einen finanziellen Rückenhalt. |
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Verfasst am: 30.06.2003 20:20 |
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Wenn der Bauherr noch bis zur Änderung den Bauplan einreicht, bekommt er die bisherige Eigenheimzulage. |
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Verfasst am: 01.07.2003 07:48 |
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Ich würde sagen, das wir die Eigenheimzulage schon noch wissen müssen. Denn das ist das war wir bis jetzt immer gelernt haben. Falls sich was ändert im Januar 2004, dann wird trotzdem das alte abgefragt und nicht das neue. Die können nicht noch verlagen das wir uns das ganz neue Zeug auch noch reinpressen. Das haben sogar unsere Berufsschullehrer gesagt, das wir uns auf die alte Eigenheimzulage vorbereiten sollen und so werde ich es auch machen. |
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Verfasst am: 01.07.2003 12:00 |
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Okay
Danke für die Antwort.
Da kann ich ja am Donnerstag beruhigt in die Prüfung gehen. |
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Verfasst am: 01.07.2003 22:18 |
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hatte Baufi, hab Eigenheimzulage "angeboten" und gesagt, dass alle Zulagen, die bis Ende 2003 gewährt werden noch in voller Höhe gezahlt werden - keine Beanstandung. Viel Glück! |
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Verfasst am: 22.12.2003 14:49 |
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Nochmals aktuell ein Überblick über ausgewählte, wichtige steuerlichen Änderungen ab dem 1.1.2004:
> Eigenheimzulage:
Neu- und Altbauwohnungen werden einheitlich gefördert. Der Fördergrundbetrag beträgt einheitlich 1 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 EUR pro Jahr. Der Förderhöchstbetrag wird somit bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mind. 125.000 EUR erreicht.
Die Kinderzulage beträgt nun 800 EUR anstatt bisher 767
EUR. Es gibt keine Eigenheimzulage mehr für Ausbauten und Erweiterungen. Die massgebende Zweijahres-Einkommensgrenze im Erst- und Vorjahr der Förderung beträgt 70.000 EUR bei Alleinerziehenden und 140.000 EUR bei Verheirateten (bisher 81.807 EUR / 163.614 EUR).
Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 30.000 EUR (bisher 30.678 EUR). Es werden nur noch positive Einkuenfte berücksichtigt.
Massgebend ist somit die "Summe der positiven Einkünfte" dieser zwei Jahre.
Ferner vielleicht interessant:
> Eingangssteuersatz:
Ab 2004 wird der einkommensteuerliche Eingangssteuersatz von derzeit 19,9 % auf 16 % gesenkt (in 2005 auf 15 %), der Höchststeuersatz von derzeit 48,5 % auf 45 % (in 2005 auf 42 %) gesenkt.
> Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag wird auf 7.664 EUR angehoben.
> Haushaltsfreibetrag:
Der Haushaltsfreibetrag entfaellt. Er wird stattdessen durch einen Entlastungsbetrag für i.H.v. 1.308 EUR ersetzt. Der Entlastungsbetrag ist anzusetzten bei einer Haushaltsgemeinschaft von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern.
> Arbeitnehmer-Pauschbetrag:
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1 044 EUR auf 920 EUR gekürzt.
> Sparerfreibetrag:
Der Sparerfreibetrag wird von 1.550 EUR für Ledige und 3.100 EUR für Verheiratete auf 1.370 EUR bzw. 2.740 EUR abgesenkt.
> Kapitalerträge:
Die Kreditinstitute werden verpflichtet, jährlich eine
zusammenfassende Bescheinigung über sämtliche Kapitalertraege und private Veraeusserungsgeschäfte über alle bei Ihnen geführten Konten, auszustellen.
> Wohnungsbauprämie:
Die Wohnungsbauprämie wird von 10 % auf 8,8 % vermindert.
> Arbeitnehmer-Sparzulage:
Die Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparen wird von 10 % auf 9 % und der begünstigte Höchstbetrag von 480 EUR auf 470 EUR reduziert.
Die Zulage fuer Beteiligungssparen sinkt von 20 % auf 18 % und der begünstigte Höchstbetrag von 408 EUR auf 400 EUR, in den neuen Bundesländern für 2004 von 25 % auf 22 %.
> Entfernungspauschale:
Die Entfernungspauschale fuer die Wege zur Arbeit wird von 0,36 bzw. 0,40 EUR auf 0,30 EUR und der abzugsfähige Höchstbetrag von 5.112 EUR auf 4.500 EUR verringert.
> Lebensversicherungen:
Beitraege zu Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind nur noch zu 88 % als Sonderausgaben absetzbar.
> Halbjahresregelung AfA:
Die bisher anwendbare Halbjahresregelung fuer Absetzungen für Abnutzungen (AfA) bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermoegens wird ab 2004 abgeschafft. Die AfA ist "pro rata temporis" (monatsgenau) vorzunehmen. |
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