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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Ergänzungsprüfung
 
VaniBo97
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.12.2018 17:42
Hallo, ich habe eine Frage:
Ich habe in der Abschlussprüfung folgende Punkte erreicht
Bankwirtschaft 57
Rechnungswesen 47
WiSo 34
Ist es jetzt abhängig von meiner mündlichen Prüfung ob ich in die Ergänzungsprüfung muss oder muss ich unabhängig davon in eine weil ich ja 2x 5 habe?
Ich bin mir unsicher, weil Rechnungswesen und WiSo ja zusammen 1/3 in die Note eingeht.
Jetzt hoffe ich, das eine Nachprüfung nur notig ist wenn ich in der mündlichen Prüfung ebenfalls eine 5 hätte oder ist das nur die Hoffnung die ich habe?

VaniBo97

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.12.2018 11:38 - Geaendert am: 22.12.2018 11:56
Die Leistungen müssen mindestens in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichend sein (mindestens 50 Punkte).
Somit muss in einem Prüfungsfach eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden.

In der Regel wählt man das Fach, bei dem das Ergebnis nahe 50 Punkte ist.

In diesem Fall schlage ich die Ergänzugsprüfung in Rechnungswesen vor, weil in der Ergänzugsprüfung nur 56 Punkte erreicht werden müssen, um die Prüfung zu bestehen.
In WiSo muss man 92 Punkte errechnen, um die Note 4 zu bekommen. Das ist schwer zu erreichen.

So ist das geregelt:
II. Bestehen der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
1. im Gesamtergebnis aller 4 Prüfungsfächer eine mindestens ausreichende Prüfungsleistung erbracht wurde (die Ergebnisse in den Fächern Bankwirtschaft und Kundenberatung haben bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses das doppelte Gewicht) und
2. die Leistungen mindestens in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichend sind (mindestens 50 Punkte) und
3. die Prüfungsleistungen in keinem der 4 Prüfungsfächer mit "ungenügend" bewertet werden.

Mündliche Ergänzungsprüfung
1. Rechtsgrundlage
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft" (zwischen 30 und 49 Punkten) und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
2. Bewertung
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.
VaniBo97
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.12.2018 01:15
Danke für die Erklärung. Also muss ich definitiv in diese Ergänzungsprüfung...
Wie läuft das denn genau ab bzw wann ist diese denn zu absolvieren? Wann bekomme ich hierfür einen Termin oder ist der zufällig am selben Tag wie die mündliche Abschlussprüfung bzw das Kundengespräch?
 

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