Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 30
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
GreenStrides
grandex
Bjoerg
katewilson
polesi3019

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

freihändige Versteigerung
 
sirbill
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.05.2017 15:07
Habe folgende Verwertungsmöglichkeiten bei der Sicherungsübereignung gefunden:
* freihändiger Verkauf
* freihändige/öffentliche Versteigerung.
Freihändiger Verkauf und öffentliche Versteigerung sind im BGB erklärt. Mit freihändiger Versteigerung kann ich gar nichts anfangen. Ist eine freihändige Versteigerung das gleiche wie eine öffentliche Versteigerung oder wo liegen die Unterschiede?

SirBill

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.05.2017 12:54 - Geaendert am: 22.05.2017 12:58
Eine öffentliche Versteigerung muss öffentlich bekanntgegeben werden, damit jeder mitbieten kann. Dabei sind die Vorschriften des BGB zu beachten.

Erfolgt die Veräußerung freihändig, so kann das Gut an jedermann verkauft werden, ohne dass es einer öffentliche Bekanntgabe bedarf. -> freihändiger Verkauf

Freihändige Versteigerung wäre eine Versteigerung ohne Bindung an Fristen und Veröffentlichung und somit eine Versteigerung ohne Einhaltung der Vorschriften des BGB.
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse