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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Kirchensteuerabzug
 
KingKuno92
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.09.2015 19:38
Kirchensteuer mindert Abgeltungsteuer (Sonderausgabenabzug):
9% KISt: 24,44987775% (24,45) bzw. ÷4,09 8% KISt: 24,50980392% (25,51) ÷4,08

1. Frage: K.I. führt ja seit 01.01.2015 KiSt automatisch an FA ab, d.h. ich muss wenn ein Kunde KiSt zahlt, immer den Abzug machen?

2. Frage: Wie genau berechne ich das, also IHK komform?

Beispiel:

40,00 € zu versteuern
÷4,09 = 9,7799511 --> = 9,78 (gerundet)
oder
*24,45/100 = 9,78


Danke.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2015 09:04
In den letzten Prüfungen waren die Kunden immer bekenntnislos. Somit wurde keine Kirchensteuer berechnet.
Das kann sich aber ändern.
Ich würde die genaue Methode:
steuerpflichtiger Kapitalertrag :4,08 bzw. 4,09
berechnen. weil nur dies richtig ist.
KingKuno92
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.09.2015 16:55
Und das Ergebnis muss ich aber nach der 2. Nachkommastelle abtrennen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2015 20:28
Die Kapitalertragsteuer wird kaufmännisch gerundet.
Der Soli-Zuschlag und die Kirchensteuer werden abgeschnitten.
Nngiottad
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.10.2021 15:27
cool
 

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