Bankauskunft |
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Verfasst am: 12.06.2003 12:52 |
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Kann mir jemand das erklären?:
Bei Falschauskünfte über eigene Kunden haftet die Bank. Dies gilt auch für leichte Fahlässigkeit. Gegenüber dem Auskunftsempfänger ist dies nur für grobe Fahlässigkeit zulässig - wegen Zusatz ohne Obligo.
Wem geben wir denn Auskunft, wenn wir für leichte Fahrlässigkeit haften??? |
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Verfasst am: 12.06.2003 13:38 |
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Gute Frage!!!!
Würde mich auch brennend interessieren!!! |
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Verfasst am: 12.06.2003 15:00 |
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Wir geben anderen Banken Auskunft über unsere Kunden. Die vergeben daraufhin vielleicht Kredit. Wenn die Aukunft falsch war, haften wir eben. |
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Verfasst am: 12.06.2003 15:06 |
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Ja aber dann dürften wir aus sicherheitsgründen gar keine auskunft mehr geben, denn wenn der kunde den kredit nicht zurückzahlen kann, kann die andere Bank ja sagen he stopp wir haben von der Bank ne falsche auskunft bekommen und berufen sich dann darauf!!!
Und schon haften wir dann für den aufgekommenen Schaden???
Des kann doch ned sein, oder???
Aber wenn wir wirklich haften dann aber nicht zu 100%, denn die andere Bank hat sich ja im Grunde auf einen Dritten verlassen!! |
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Verfasst am: 12.06.2003 15:44 |
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@flear,
eine bank muss bei einer bank an bank auskunft nur dann aufkommen wenn bei ausstellung der auskunft bekannt ist das er finanzielle schwiriegkeiten hat und die bank das nicht mitteilt sondern ihn als "guten kunden" einstuft.
wenn aber fünf jahre nach der auskunft eine zahlungs problem auftritt wird auf keinen fall die bank dafür verantwortlich gemacht, da die ja nicht weiss was mit dem kunden in fünf jahren los ist. |
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