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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Wann welches Konto
 
Apple92
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2014 11:35
Hallo Leute

Ich tue mir es mit den Buchungssätzen sehr schwer ich weiß nie wann man GWG Konto AVK oder BGA nimmt bei Anschaffungen . Hat da jemand einen Tipp ?
sweetcake
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.11.2014 16:03
Hey :-)

AVK benutzt du, wenn der Wert der Materialien nicht mehr als 150€ beträgt.
Beispiel: Bestellung 20 Packungen Kopierpapier für 200€.
Hier nimmst du AVK, denn EINE Packung kostet 10€. Du betrachtest immer den Einzelwert des Gutes.
Der Gesamtbetrag der AVK wird zum 31.12 komplett abgeschrieben.

GWG enthält alle Waren in Höhe von 150€ - 1000€.
GWG wird pauschal in 5 Jahren abgeschrieben.

BGA ist es dann, wenn die Ware eine Wert von über 1000€ hat.
Dann schreibst du den Gegenstand lt. Nutzungsdauer Afa-Tabelle ab.

Bei allen drei Werten gehst du immer vom NETTO-Betrag aus! Das ist meistens der Trick bei den IHK Aufgaben. Die mischen gerne brutto und netto, sodass man sich unsicher ist, ob es AVK, GWG oder BGA ist.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen :-)
Lizz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.11.2014 16:57
Kurze Anmerkung zu AVK

Alles was bis 150€ netto kostet wird direkt als Aufwand gebucht.

Zum Ende des Jahres wird nur dann alles abgeschrieben, wenn der Unternehmer sich für die 410€ Methode entschieden hat. Dann werden die Sachen in GWG eingebucht und dieses Konto wird dann komplett abgescheieben zum Ende eines Jahres.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2014 18:34
@sweetcake

"Der Gesamtbetrag der AVK wird zum 31.12 komplett abgeschrieben."

Da AVK schon ein Aufwandskonto ist, darf der Betrag nicht noch einmal am Jahresende abgeschrieben werden.
Mit dem Verbuchen auf AVK ist der Kauf buchhalterisch "erledigt".
sweetcake
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.11.2014 20:35
@rrathner
Sorry, hast vollkommen Recht :-)
mrsjuley
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2014 10:12
Guten Morgen an alle!

Heute Abend in einer Woche ist alles vorbei :o) Gott sei Dank.
Kann schon gar nicht mehr schlafen, weil ich nur vom lernen träume.

Vielleicht kann ich dir mit dieser Übersicht ein wenig weiterhelfen. Mir hat sie was geholfen:

bis 150 € Einzelpreis netto ------> Aufwand, aber keine Abschreibung (AVK)

Erste Variante:
>150€-410€ ------> GWG --> Sofortabschreibung im 1. Jahr

>410€-..... ------> BGA, Abschreibung über Nutzungsdauer

Zweite Variante (Sammelpostenverfahren):
>150€-1000€ -------> GWG-Sammelposten, Abschreibung über 5 Jahre linear, Monate werden hierbei NICHT berücksichtigt (z.B. kauft im Juli)

>1000€ -------> BGA, Abschreibung über Nutzungsdauer

Ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen! :-)

Liebe Grüße Julia
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2014 15:11
Bank kauft für 10.000 Euro Kopierpapier.
AVK oder BGA?
Knopi88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2014 15:25
Ist eine Stückzahl angegeben?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2014 16:52
6 Palletten
Knopi88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2014 17:58 - Geaendert am: 19.11.2014 17:59
Dann müsstest du die Anzahl durch 6 teilen.

Also 10000:6= 1666,66 Periode.

Also sieht man das dieser über 1000€ netto liegt. Somit wird über AfA abgeschrieben. Also nach Jahren.

Also BGA. ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2014 18:39
Falsch!
AVK
Knopi88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2014 19:00
Tja dann schreib mal ordentlich!!

Dieses abgehakte, kann ja auch keiner verstehen. Also entweder richtig oder sein lassen!!
mrsjuley
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2014 19:23
Eine Erklärung wäre vielleicht hilfreich.

AVK deswegen weil hier jedes einzelne Kopierpapier netto gesehen wird. Deswegen ja auch Einzelpreis netto.

Da muss man vorsichtig sein, aber wenn man es mal raus hat, dann klappt es! :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2014 10:53 - Geaendert am: 20.11.2014 10:54
Ein Blatt Kopierpapier kostet rund 2 Cent.
Kann man dieses Wissen nicht voraussetzen?
mrsjuley
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2014 11:24
Es gibt auch Azubis, die das Verständnis für Rechnungswesen einfach nicht haben und da wäre es durchaus hilfreich vielleicht auch eine Begründung hinten dran zu setzen und nicht einfach zu schreiben: FALSCH AVK!

Tut mir Leid, aber mit solchen Ansätzen kann man leider nur wenig anfangen!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2014 14:04
Doch!
Man kann nachdenken und selbst auf die Begründung kommen.
 

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