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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Pfandbriefe
 
Cassi
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.11.2014 11:21
Situation:
Ihre Kundin Sylvia Mayer,konfessionslos hat folgendes Wertpapier seit Emission in ihrem Depot bei der Kreditbank AG. Sie hat der Kreditbank AG einen freistellungsauftrag in Höhe von 801 EUR erteilt. Weiter Vermögenswerte bestehen nicht.

20.000 EUR, 4,25% Hypobank AG Pfandbriefe 2004/2014, 01.03. gzj.

Berechnen Sie die Höhe der Zinszahlung am 01.03.2013 in EUR.

Wäre nett, wenn mir jmd. diesbezüglich helfen könnte :)
Weissnix
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.11.2014 13:08
Mein Lösungsvorschlag :

Zinsen ausrechnen : 20000/100 *4,25 % = 850 Euro

In diesem Fall werden die Zinsen ganzjährig gezahlt, also Zinsrechnung für 1 Jahr

Abgeltungssteuer ausrechnen : 850 - 801 = 49 stpfl. Zinsanteil

49/100*25 = 12,25 Euro Steuer

Zinszahlung : 850 - 12,25 = 837,75 Euro
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2014 17:23 - Geaendert am: 02.11.2014 10:55
Es fehlt der SoliZ

Bruttozinsen = 20.000 € * 4,25 % = 850,00 €
./. KESt = (850-801) * 25 % = 12,25 €
./. SoliZ = 12,25 € * 5,5 % =
-------------------------------------------------------------
= Gutschrift
Cassi
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.11.2014 20:30
Danke :-))
LindaBrey
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2014 11:27
Das ist eine abschlussprüfung-Aufgabe und es kommt 850€ raus, weil hier nach der zinszinszahlung und nicht nach ihrer Gutschrift auf dem Konto gefragt ist ;)
mrsjuley
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2014 11:53
Eine Zinszahlung hat aber unmittelbar auch etwas mit der Besteuerung zu tun.

In der Lösung wird sowohl 850 Euro als auch 837,07 Euro anerkannt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2014 12:20
Der Ersteller der Prüfung wollte die Zinszahlung des Emittenten an die Bank prüfen (850 EUR). Da die Aufgabe auch anders zu verstehen ist, und zwar wie folgt: Wie hoch ist die Zinszahlung an den Kunden?
Deshalb habe ich (und vielleicht auch andere) damals reklamiert, dass die Aufgabe auch im Sinne der Zinsgutschrift an Kunden zu verstehen ist. Deshalb wurde auch eine zweite Lösung anerkannt.
LindaBrey
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2014 12:50
Danke für die Info! Genau die Aufgabe hatte ich auch erst mit dem steuerabschlag berechnet... Und mein lehrer meinte es wäre falsch, da sonst nach der Gutschrift gefragt worden wäre...
 

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