Stille Zession zur Sicherung des Ratenkredits |
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Verfasst am: 31.08.2014 17:48 |
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Hallo,
in einer Aufgabe im Prüfungstrainer des Uform-Verlags (2009) finde ich diese Antwort zu einer Frage:
I.d.R. erfolgt zur Sicherung der Kreditvergabe eine Stille Zession der Lohn- und Gehaltansprüche.
In keinem anderen Buch habe ich das bis jetzt gefunden. Als Möglichkeit ja, aber in der Regel? Ist das vielleicht nicht mehr aktuell?
Wie seht Ihr das?
Gruß,
Emma |
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Verfasst am: 01.09.2014 15:20 |
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Bei Darlehen an Privatpersonen sind stille Abtretungen von Gehältern üblich und oftmals in den Kreditverträgen eingearbeitet.
Daran hat sich rechtlich nichts geändert. |
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