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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

jobzusage mündlich- dann verschiebt sich einstellungste
 
lilli1984
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.08.2014 17:08
hallo,

ganz wichtige frage:habe mitte april bei der debeka vorstellungstermin gehabt, dann ac (auch bestanden), dann schnuppertage, dann alle unterlage eingereicht (zeugnisse, führungszeugnis etc), dann bankausbildung erfolgreich beendet im juli und am 1.9. sollte es losgehen- mündlcih fest zugesagt.

habe allen anderen abgesagt die mich eventuell eingestellt hätten.

heute sollte ich meinen arbeitsvertrag unterschreiben und erfahre nun das ich erst am 1.10. anfangen kann.

habe nichts schriftlich auser ein von mir gefordertes schreiben fürs arbeitsamt wo drin steht das "nach abschliesender prüfung meiner unterlagen einstellung am 1.10. ist"

nun meine frage: kann ich mich darauf noch verlassen? wer hat erfahrung?und wenn nicht, kann ich auf einstelllung klagen bzw auf schadensersatz weil bin seit mitte juli arbeitslos da ich auf die debeka vertraut habe
dreimark
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.08.2014 14:31
Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich geschlossen werden. Die Schriftform ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages.
Die Frage ist, wie so meist, wie kann man das beweisen und wem glaubt im Fall der Fälle der Richter mehr?
Zunächst würde ich hier nochmal ganz nett nachhören, da Du davon ausgegangen bist, dass der Arbeitsvertrag zum 01.09. startet - ohne gleich mit Klage zu drohen.
lilli1984
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.08.2014 16:02
ja klar haben ja nun auch den 1.10 als neuen termin vereinbart aber wenns wieder nichts wird- alles gefallen lassen muss man sich ja auch nich
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.08.2014 09:09
Aber wenn du schon ein Schreiben fürs Arbeitsamt hast, wo der 1.10. drin steht - warum hast du da nicht schon reklamiert?
 

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