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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung fondsgebundene Rentenversicherung
 
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.06.2014 22:01 - Geaendert am: 26.06.2014 22:02
Hi zusammen,

da meine Zeit als "Banker" nun schon etliche Jahre her ist und ich dementsprechend nichtmehr aktiv im Geschehen bin, dachte ich mir, ich frag mal lieber hier nach.

Zum Hintergrund: Ich habe VOR 2005 (damals Bank-Azubi) ne Rentenversicherung abgeschlossen und mich natürlich tierisch darüber gefreut, dass die noch dem alten Steuerrecht unterliegt.

Eingezahlt (incl. Dynamik) habe ich auch ein paar Jahre.
Nachdem ich gemerkt habe, dass der Beruf nicht wirklich was für mein späteres Leben ist (und auch das freche Gehalt, das mir gezahlt wurde), bin ich studieren gegangen und habe die RV ~5 Jahre ausgesetzt.

Jetzt => Studium fertig, Job geangelt, entsprechendes Gehalt => wollte ich wieder einzahlen.
Der nette Banker (der Azubi wurde, nachdem ich gegangen bin :D) sagt mir nun, dass ich aufgrund der langen Phase des Aussetzens in das neue Steuerrecht falle.

Fakt?

Das empfinde ich dann persönlich als Betrug, da mir der ehemalige Versicherungs"kollege" nichts davon gesagt hat.
Nichts anderes als mangelhafte Beratung in meinen Augen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2014 18:00 - Geaendert am: 02.07.2014 16:34
Klassische Rentenversicherungen – Verträge vor 2005
- ohne Kapitalwahlrecht, aus denen Versicherte nur eine Rente erhalten, oder
- mit Kapitalwahlrecht, mindestens zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlung, bei denen Versicherte wählen können, ob sie später eine Rente oder das Kapital
auf einen Schlag erhalten.

Bei Beginn der Laufzeit und mindestens einer Beitragszahlung vor 2005 sind 88 Prozent der Beiträge Sonderausgaben. Sie werden zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen bis maximal 1 500 Euro im Jahr anerkannt werden

Kapitalleistungen sind steuerfrei.
Renten sind nur zum Teilsteuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und ist niedriger als bisher.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2014 18:01 - Geaendert am: 02.07.2014 16:32
Fondsgebundene klassische Renten- und Kapitallebensversicherungen – Alt- und Neuverträge

Die Beiträge sind keine Sonderausgaben.
Für Alt- oder Neuverträge gelten dieselben Steuervorteile wie für Alt- oder Neuverträge von nicht fondsgebundenen klassischen Renten- oder ­Kapitallebensversicherungen.

Quelle:
http://www.test.de/Die-neuen-Steuerregeln-Rechnung-fuers-Leben-1197666-1197850/
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.07.2014 14:46
Und was davon war jetzt die Antwort auf seine Frage?
Sorry, aber irgendwie wird die nicht deutlich.

Prinzipiell bin ich auch deiner Meinung, dass für deinen Vertrag nicht das neue Recht gelten dürfte. Im Zweifel würde ich das aber mal einen Versicherungsvertreter fragen, das ist ja für einen Banker schon eine sehr spezielle Frage.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2014 16:34 - Geaendert am: 02.07.2014 16:35
Es gilt das alte Recht:
1. Kapitalleistungen sind steuerfrei.
2. Renten sind nur zum Teilsteuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und ist niedriger als bisher.
Kalin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.08.2014 10:03 - Geaendert am: 15.08.2014 10:06
Hallo,

mein Vorschlag wäre ja, eine neue private Rentenversicherung abzuschließen. Es gibt inzwischen einige Modelle der Altersvorsorge, die sich recht flexibel auf die eigenen Vorstellungen von einer zukünftigen Rente anpassen lassen.
Ich denke da z.B. an die Angebote von Cosmos Direkt: https://www.cosmosdirekt.de/vorsorge/
Aber das ist jedem selbst überlassen.
Zudem ist es (leider) lukrativer, eine alte Versicherung zu verkaufen, anstatt sie zu kündigen.

Was die steuerlichen Regelungen angeht, hier gilt für Verträge, welche vor 2005 abgeschlossen wurden:
"Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang bestanden hat, die Beiträge mindestens fünf Jahre lang gezahlt und keine wesentlichen Vertragsänderungen vorgenommen wurden. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird außerdem vorausgesetzt, dass die vereinbarte Todesfallsumme mindestens 60 Prozent der Beitragssumme beträgt."
Quelle: https://www.bundderversicherten.de/Lebensversicherung/Fondsgebundene-Lebens-und-Rentenversicherung

Weitere Quelle:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35966.xhtml?currentModule=home

Das sind die gleichen Informationen, welche bereits gegeben wurden. Ich würde nicht sagen, dass in diesem Fall ein Betrug verübt wurde, allerdings hätte ich es wohl auch besser gefunden, wenn man mich auf diesen Umstand beizeiten hingewiesen hätte.

Wie gesagt, es könnte sich lohnen, sich nach einem weiteren Vorsorge-Modell umzusehen.

Beste Grüße,
Kalin
 

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