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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Baufinanzierung
 
Perlmut
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.06.2014 09:39
Hallo zusammen,

ich bin mir bezüglich des Baufinanzierungsthemas nicht sicher, ob ich dort, wie beim Konsumentenkredit, ebenfalls die VVI mit herausgebe. Genauso wie die WIderrufsbelehrung.

Was muss ich denn generell bei der Baufinanzierung fachlich beachten? Woran muss ich denken?

Vielen Dank :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2014 17:24
Aus Finanztest:
Seit November 2002 steht Verbrauchern auch bei Abschluss von Immobilien­kredit­verträgen immer ein Widerrufs­recht zu. Die Banken müssen über das Widerrufs­recht und vor allem den Beginn der Widerrufs­frist richtig und verständlich informieren.

Die Verbraucherzentralen haben inzwischen fast 10 000 Widerrufs­belehrungen zu Baukrediten geprüft. 80 Prozent davon waren fehler­haft und damit unwirk­sam:
Chuckbang
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.06.2014 09:31
Das was Herrmann geschrieben hat, stimmt zwar, ist aber unrelevant für die Prüfung.

Da du kein Geschäft zum direkten Abschluss bringst, würdest du eigentlich keine VVI‘s benötigen. Aber die Prüfer möchten sehen, dass du von den gesetzlichen Bestimmungen weißt.

Also erwähne sie einfach in 2 Sätzen, nachdem du du dem Kunden ein angebot unterbreitest. Das Widerrufsrecht brauchst du aber nocht auch noch unbedingt erwähnen, kannst du aber.
 

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