Kreditwürdigkeit Firmenkunde |
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Verfasst am: 24.11.2013 17:15 |
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Bei folgender Aufgabe bin ich mir auch nicht sicher.
Die Bau AG plant die Anschaffung von mehreren Fahrzeugen. Sie möchte diese bei der Bank A finanzieren. Die Bau AG ist bislang kein Kunde der Bank A. Sie beschaffen sich Infos, um die Kreditwürdigkeit der Bau AG zu überprüfen. Welche der folgenden Aussagen ist hinsichtlich der Infobeschaffung zutreffend?
a) Sie holen eine Schufa-Auskunft über die Bau AG ein.
b) Sie verlangen von dem Vertreter der Bau AG einen Gehaltsnachweis der letzten drei Monate
c) Sie errechnen aus den Bilanzen der letzten drei Jahre die Umsatzrentabilität der Bau AG
d) Sie bitten ohne Zustimmung des Vertreters der Bau AG die Hausbank der der Bau AG um eine Bankauskunft
e) Sie informieren sich mithilfe eines aktuellen Handelsregisterauszugs über die Höhe des EK der Gesellschaft, da die AG mit ihrem EK haftet
f) Sie ermitteln die Kapitaldienstfähigkeit des Vertreters der Bau AG, der den Kreditantrag bei der Bank gestellt hat.
Laut Lösung ist d richtig. Mir ist klar warum b und f nicht richtig sind - bei den anderen a, c, d, und e ist mir das nicht klar.
LG |
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Verfasst am: 24.11.2013 18:00 |
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a) Schufa-Auskunft gibt es nur über natürliche Personen
c) Umsatzrentabilität kann man nur anhand der GuV berechnen, in einer Bilanz kann man Gesamtleistung und Betriebsergebnis nicht ablesen
d) Bankauskünfte über juristische Personen sind möglich, solange keine gegenteilige Kundenweisung vorliegt
e)die Höhe des EK ist im HR nicht enthalten, aber das Stammkapital
denke, müsste soweit stimmen, wenn nicht dann bitte korrigieren |
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Verfasst am: 24.11.2013 18:01 |
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zu a)
Eine Schufa-Auskunft ist bei Privatpersonen sinnvoll.
Für die Berechnung der Umsatzrentabilität sind die Zahlen aus GuV notwendig. |
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Verfasst am: 24.11.2013 18:29 |
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Ihr seid so klasse! vielen, vielen DANK! |
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