Sparbuch als Sicherheit |
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Verfasst am: 24.11.2013 15:26 |
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Hallo, ich hänge im Moment an folgender Aufgabe - welche Lösungen sind richtig?
Die Bank A vergibt das Darlehen an Frau Karger und verlangt eine Absicherung. Daraufhin wird ein Sparguthaben ihrer Eltern als Sicherheit herangezogen. Das Sparkonto wird bei der Bank A geführt. Als Urkunde ist ein Sparbuch angegeben.
Welche Aussagen zur Bestellung der Sicherheit sind zutreffend?
1) Die Bank A vereinbart mit Frau Karger, dass sie das Sparbuch ihrer Eltern in ihrem eigenen Kundenschließfach deponiert.
2) Die Bank A schließt mit Frau Karger einen Verpfändungsvertrag
3)Frau Kargers Eltern treten das Sparguthaben an die Bank A ab
4) Aufgrund des AGB-Pfandrechts genügt es, wenn Fr. Kargers Eltern das Sparbuch an die Bank A übergeben
5) Die Bank A verlangt von Frau Kargers Eltern die Übergabe der Sparurkunde, obwohl dies für die wirksame Entstehung des Sicherungsvertrags nicht notwendig ist
6) Die Bank A muss einen Sperrvermerk im Sparbuch anbringen.
Die Nr 2 und 5 soll richtig sein laut Lösung.
Ich bin der Meinung, dass die Lösung falsch ist. Es muss doch ein Verpfändungsvertrag mit den Eltern von Frau Karger abgeschlossen werden und nicht mit Frau Karger. Ist die 6 richtig - als einzige Lösung?
Danke.
LG
Lee |
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Verfasst am: 24.11.2013 16:37 |
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Das BGB schreibt einen Sperrvermerk vor. Das liegt im Interesse der Bank. |
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Verfasst am: 24.11.2013 16:40 |
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Also ist nur Lösung 6 richtig, oder? |
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Verfasst am: 24.11.2013 16:44 - Geaendert am: 24.11.2013 16:45 |
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Die Bank muss keinen Sperrvermerk anbringen, sie kann.
-> keine gesetzliche Vorschrift
Aussage 5 ist richtig! |
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Verfasst am: 24.11.2013 17:05 |
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Danke - dann habe ich die Antwort falsch verstanden - wenn im BGB steht, dass ein Sperrvermerk eingetragen werden muss - dachte ich, dass das KI das dann auch machen muss - irgendwie ist das verwirrend.
Die 2 ist definitiv falsch, oder? |
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