Grunderwerbssteuer |
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Verfasst am: 23.11.2013 23:00 |
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mache grade eine Aufgabe zur Errechnung von Grunderwerbssteuer. Agegeben sind Kaufpreis des Grundstücks und auch Erschließungskosten und die Baukosten.
Es steht allerdings nicht dabei, ob im Kaufvertrag die Erschließungskosten ausgewiesen sind, das Ergebnis der Aufgabe ist, dass die Grunderwerbssteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstückserrechnet wurden.
Aber eigentlich müsste man die Erschließungskosten doch mit einrechnen, weil irgendwann kommt das Finanzamt ja sowieso.
in dem Artikel ist es gut erklärt
http://www.gevestor.de/details/grunderwerbsteuer-erschliessungskosten-beachten-625665.html |
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Verfasst am: 23.11.2013 23:30 |
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Dort steht aber gut erklärt, dass die nachträglichen Erschließungskosten nicht grunderwerbssteuerpflichtig sind!!!! |
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Verfasst am: 23.11.2013 23:38 |
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aber in der Aufgabe sind die erschließungskosten ja aufgelistet, also könnte man ja davon ausgehen, dass sie im Kaufvertrag des Grundstücks mit ausgewiesen sind |
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Verfasst am: 24.11.2013 08:32 |
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Nur wenn der Notar die Erschließungskosten mit beurkundet, sind sie grunderwerbsteuerpflichtig.
Wenn die Erschließungskosten extra erwähnt werden, kann man davon ausgehen, dass das Grundstuck beim Kauf noch nicht erschlossen war.
Die Erschließungskosten wurden nachträglich an die Gemeinde bezahlt. |
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