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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Vorlasten bei Beleihungswert berücksichtigen
 
soni91
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.11.2013 21:01
Wann genau zieht man die Vorlasten ab?
von der Beleihungsgrenze? oder dem Beleihungswert?oder bereits davor?
dreimark
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2013 07:58
Vorlasten werden bei der Berechnung des Beleihungsauslaufs berücksichtigt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2013 15:09
Die Vorlasten müssen bei der Ermittlung des Beleihungswertes eines Grundstückes berücksichtigt werden.

siehe
http://www.kredit.de/vorlasten
soni91
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.11.2013 19:53
aber wann werden sie berücksicchtigt? unser lehrer meinte, wenn eine Vorlast zb 20.000€ wert ist, werden die 20.000 € irgendwann abgezogen..leider weiß ich halt nicht mehr von wo.. entweder bevor man die 60/80% errechnet oder halt erst danach
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2013 21:12
Zuerst werden die Vorlasten vom Beleihungswert abgezogen. Dann wird die Gesamtobergrenze (80%) und die Realkreditobergrenze (60%) berechnet.
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2013 10:40 - Geaendert am: 15.11.2013 10:47
Das ist definitiv in der Bankpraxis nicht richtig. Man rechnet zuerst die Beleihungsgrenze 80 % und Realkreditgrenze 60 % vom Beleihungswert und zieht danach den Wert der jeweiligen vorgehenden Grundpfandrechte ab!

Siehe auch hier: http://books.google.de/books?id=LEIint8s8S8C&pg=PA552&lpg=PA552&dq=ber%C3%BCcksichtigung+vorlasten+beleihungswert&source=bl&ots=eSEseCGBFh&sig=f0nfst6tud0BrzxeOvvLB2RsWdg&hl=de&sa=X&ei=qOyFUoqLJonkswadn4HYCg&ved=0CC8Q6AEwAA#v=onepage&q=ber%C3%BCcksichtigung%20vorlasten%20beleihungswert&f=false

Die Vorlasten finden erst eine Berücksichtigung bei der Ermittlung des Sicherungswertes und nicht schon beim Beleihungswert.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2013 10:47
Man müsste zunächst Vorlasten genau definieren!

Vorlasten können auch in Abteilung II stehen.
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2013 10:49
Ich bin davon ausgegangen, dass es um vorrangige Grundpfandrechte geht.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2013 10:52
Richtig: Vorausgehende Grundpfandrechte werden nach Berechnung der Kreditobergrenze abgezogen.
 

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